Franz (Hrsg.), Handbuch Baunebenrechte, 1. Auflage, Bundesanzeiger 2017
Von RA Daniel Jansen, Köln
Die Herausgeberin greift ein in der Tat relevantes Problem auf, das darin besteht, dass der im Baurecht tätige Praktiker immer wieder mit Fragen zu angrenzenden Gebieten konfrontiert wird. Die Wortneuschöpfung „Baunebenrechte“ mag auf den ersten Blick eine Marketingidee sein. Bei genauerer Betrachtung erscheint sie aber schlicht zutreffend, auch wenn man ergänzen mag, dass diese fachübergreifenden Problemstellungen das Schicksal jedes Spezialisten sind. Nicht jeder Fall nimmt Rücksicht auf die Spezialisierung eines Bearbeiters.
Was kann das vorliegende Handbuch leisten? Es erscheint weder praktisch möglich und aus haftungstechnischer Sicht auch nicht sinnvoll, den Anspruch zu stellen, die angrenzenden rechtlichen Fachbereiche jeweils umfassend zu durchdringen. Dies ist erkennbar auch nicht Ziel des vorliegenden Werkes. Es trifft aber einen wichtigen Kern, indem es dem Baujuristen das Handwerkszeug an die Hand gibt, fachfremde Problemstellungen herauszuarbeiten und seine Fähigkeit zu schärfen, zu erkennen, ob und inwieweit er diese selbst lösen kann oder die Hinzuziehung eines Profis aus dem angrenzenden Fachgebiet angezeigt ist. Diese Fähigkeit sorgt einerseits für Zufriedenheit bei dem Mandanten und schützt andererseits vor unnötigen Haftungsfällen.
Das Handbuch startet mit einem sehr dezidierten Inhaltsverzeichnis, das tatsächlich jede in dem späteren Fließtext eingefügte Überschrift aufführt. Das führt zu einer schnellen Zugriffsmöglichkeit auf den konkret gesuchten Themenbereich.
Es fällt sodann sofort angenehm auf, dass die Ausführungen in den jeweiligen Rechtsgebieten fundiert und hervorragend strukturiert aufbereitet werden. So werden beispielsweise im ersten Kapitel - Bauarbeitsrecht - die Besonderheiten bei der Beschäftigung im Zusammenhang der im Baurecht häufig auftretenden Konstruktion einer ARGE nachvollziehbar und sofort eingängig dargestellt. Es wird auf die wichtige Klärung hingewiesen, ob ein Arbeitnehmer nun bei der ARGE als GbR oder lediglich eine tarifliche Freistellung zu der ARGE existiert. In diesem Fall ruht lediglich das ursprüngliche Arbeitsverhältnis.
Hervorzuheben ist sodann die exzellente Bearbeitung des Kapitels Kauf-/Baustoffrecht. Diese wichtige Fallgruppe wird in der Tat im baurechtlichen Alltag oft übersehen bzw. dort liegende Problempunkte werden verkannt. Die Bearbeiter betonen zunächst die nach wie vor wichtige Unterscheidung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht und zeigen anhand von Beispielen, wie nachhaltig das Ergebnis dieser Einstiegsprüfung wirken kann, z.B. bei der Frage, ob nun eine Rügepflicht beachtet werden muss (Kauf). Wähnt sich der Käufer im Werkvertragsrecht, stellt sich aber später heraus, dass es sich tatsächlich um einen Kaufvertrag handelt, droht der Verlust sämtlicher Mängelrechte. Eine weitere praktisch erhebliche Frage, die ausführlich aber nicht im Theorienstreit versinkend erörtert wird: Wann geht bei Verträgen mit Einbau- und Montageleistungen die Vergütungsgefahr über?
Exemplarisch für die wohltuend intensiv an den praktischen Anforderungen an einen Baujuristen orientierte Darstellung, stehen auch die Ausführungen zu dem immer wichtiger werdenden Komplex des Bauträgervertrages. Der Bearbeiter orientiert sich an dem chronologisch regelmäßig zu erwartenden Ablauf und beleuchtet jede denkbare relevante Facette dieses komplizierten Rechtsgebietes. Das gilt für die verschiedenen Bauverpflichtungen des Bauträgers ebenso wie für die wichtigen Sicherungsmittel und die Abnahmesystematik.
Das Werk überzeugt mit einer im ausgewogenen Maß kompakten Darstellung, die zu keiner Zeit oberflächlich ist.