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Rezension: Berufung im Zivilprozess

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Eichele / Hirtz / Oberheim, Berufung im Zivilprozess, 5. Auflage, Luchterhand 2017

Von RinLG Domenica D’Ugo, Saarbrücken



Das von Rechtsanwälten und einem Richter herausgegebene Werk „Berufung im Zivilprozess“ liegt nunmehr in der 5. Auflage (4. Auflage: 2014) vor und dürfte schon länger zu den Standardwerken in Richter- und Anwaltsbüros gehören. Es versteht sich als Praxishandbuch und soll, so die Herausgeber, seinem Leser bzw. Nutzer „Lotse in der durch die Flut von Entscheidungen unruhig gewordenen See des Berufungsrechts sein“.

Tatsächlich werden die Autoren diesem Ziel nicht nur durch die unaufgeregte und angenehm zu lesende Ausdrucksweise gerecht, sondern auch inhaltlich. Wer wenig Kenntnisse zum Berufungsrecht und die entsprechende Zeit hat, kann die Ausführungen der Reihe nach durcharbeiten und das Buch somit als Lehrbuch benutzen. Aller Erfahrung nach wird das aber wohl auf nur sehr wenige Praktiker zutreffen. Das Werk erfüllt aber auch und vor allem seine ihm eigentlich zugedachte Aufgabe: Die punktuelle und schnelle Erarbeitung einzelner Fragen zu Theorie und Praxis ist aufgrund der ausgewogenen Mischung zwischen Grundlagendarstellung und praktischen Erwägungen, des klugen Aufbaus und der guten Untergliederung gewährleistet.

Doch der Reihe nach: Erfreut wird der Richter in der Leserschaft feststellen, dass – anders als manch´ anderes Werk zum Thema Rechtsmittel – die durchaus vorkommende Notwendigkeit zur Überprüfung richterlicher Entscheidungen in einer höheren Instanz weder oberlehrerhaft noch bissig als Zeichen der Faul-, Dummheit oder Überheblichkeit der Richterschaft dargestellt wird, sondern durch das nüchterne Vokabular klar gestellt wird, was in aller Regel wirklich dahinter steckt: Normale menschliche Unzulänglichkeit, und zwar auf beiden Seiten des Richtertisches. Die Autoren haben sich dankenswerterweise bemüht, rechtsmittelbedürftige Urteile sachlich als „unrichtige“ oder „korrekturbedürftige“ Entscheidungen zu bezeichnen und nicht mit dem landläufig so gern benutzten und durchaus negativ assoziierten Begriff des „Fehlurteils“. Dazu passend haben die Herausgeber schon im Vorwort festgehalten, dass oft in Berufungsverfahren im Mittelpunkt steht, ob erweiterter oder vertiefter Tatsachenvortrag in zweiter Instanz berücksichtigt werden kann (und gerade nicht hauptsächlich die Frage, welchen „Bock“ der Urteilende geschossen hat...).

Das Buch fasst 24 Kapitel auf rund 770 Seiten und behandelt nahezu sämtliche aufkommende Grundlagen des Berufungsrechts (Rechtsmittellehre, Zulässigkeit und Begründetheit, Änderungsproblematiken, Vollstreckungsfragen, Eilrechtsschutz, Beteiligte des Verfahrens, Formalia, das Verfahren in zweiter Instanz inkl. Kosten, usw). Ergänzend wird in Kapitel 24 die zweite Instanz im arbeitsgerichtlichen Verfahren dargestellt. Im Anhang findet der nachschlagewillige Nutzer außerdem auszugsweise die betroffenen Gesetzestexte.

Positiv hervorzuheben ist auch die schematische Darstellung des Berufungsverfahrens auf Seite 25, die es – natürlich bei entsprechend kleinem Schriftbild - schafft, auf einer Seite die  notwendigen Handlungen des Berufungsklägers, des Berufungsgerichts und des Berufungsbeklagten abzubilden. Hin und wieder haben die Autoren auch Beispiele für richterliche Verfügungen (z.B. S. 36: Verwerfungsbeschluss, S. 42: Fristverlängerung, S. 385: Übernahmeentscheidung) eingeflickt. Auch das Beispiel eines Votums (S. 428 f.) und eines Urteilsaufbaus (S. 466) helfen bei der richterlichen Tätigkeit weiter.

Die Rechtsanwälte kommen auch nicht zu kurz: Beispielsweise findet sich auf S. 169 f. die Blaupause einer Berufungsschrift, auf S. 191 f. diejenige eines Wiedereinsetzungsgesuchs mit Berufung im PKH-Falle, auf S. 304 eine solche für eine Berufungserwiderung. Wer etwa bei der Prüfung der Erfolgsaussichten Hilfe benötigt, kann sich an Prüfschemata orientieren (z.B. S. 214 f.).

Zusammenfassend ist es also nicht übertrieben zu behaupten, dass man für die zu investierenden 128 Euro Lehrbuch, Formularbuch und Skript in einem erhält. Kaufen!

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