Köhler / Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 35. Auflage, C.H. Beck 2017
Von RA Dr. Tobias Hermann, Hamburg
Köhler/Bornkammlegen die Neuauflage des führenden Kommentars im Wettbewerbsrecht vor, die sich nunmehr auf dem Stand Dezember 2016 befindet. Dabei wurden die Änderungen der Preisangabenverordnung und des Unterlassungsklagengesetzes sowie die neueste Rechtsprechung des EuGH und BGH berücksichtigt, z.B. zur Frage der Haftung für Hyperlinks. Die Kommentierung des Irreführungstatbestandes des § 5 UWG wurde dabei vollständig neu geordnet. Im Anschluss an die Kommentierung findet der Leser in einem Fundstellenverzeichnis zeitlich geordnet jeweils die wichtigsten Entscheidungen des EuGH und BGH aufgelistet. Auch das bewährte Fälle- und Sachverzeichnis bietet dem Leser wieder eine wichtige Orientierungshilfe.
Ein Beleg für die hohe Praxisrelevanz ist der Umstand, dass Bornkamm als langjähriger Vorsitzender Richter des I. Zivilsenats am BGH selbst unmittelbar an der Entscheidungsfindung beteiligt war. Wer also primär nach professoralen Mindermeinungen sucht, wird in diesem Werk eher nicht fündig werden.
Der Kommentar lässt auf seinen 2.300 Seiten keine Frage offen – auch der für den einstweiligen Rechtsschutz extrem wichtige Aspekt der Eilfristen in den einzelnen Oberlandesgerichtsbezirken wird bei § 12 Rn. 3.15b beantwortet. Einige der Fristen dürften dabei indes überholt sein – so geht das OLG Hamburg mittlerweile von einer Eilfrist von 5 Wochen aus und nicht mehr von 6 Wochen bis zu 6 Monaten.
Der extrem praxisrelevante § 4 Nr. 1 UWG zur Herabsetzung und Verunglimpfung von Mitbewerbern wird bei § 4 ab Rn. 1 kommentiert und dabei fortlaufend von Rn. 1.1 bis 1.28 – dies erleichtert den schnellen Zugriff enorm. Gleich zu Beginn findet sich der Hinweis, dass es sich hier vor allem um Fälle der „Schmähkritik“ handeln wird (§ 4 Rn. 1.1). Dessen ungeachtet sprechen einige Fachgerichte ein Verbot schon bei deutlich hinter der Schmähkritik zurückbleibenden Äußerungen aus (Beispiel: „dreister Monopolist“). Hingewiesen werden soll auch auf die Kommentierung des Rechtsmissbrauchs bei Unterlassungsansprüchen nach § 8 IV UWG.
Bei der Kommentierung des neuen § 12 IV UWG leisten Köhler/Bornkammschließlich wichtige Pionierarbeit. Die Kommentierung zur „Stolperfalle“ der Zuständigkeitskonzentration nach § 13 II UWG in § 13 Rn. 5 ist dabei – offenbar auf die Kritik des Verfassers in seiner Rezension zur 32. Auflage – ergänzt worden. So findet sich dort jetzt der wichtige Hinweis, wann das LG Leipzig (für die Bezirke Leipzig, Chemnitz, Zwickau) und wann das LG Dresden (für die Bezirke Dresden und Görlitz) zuständig ist. Die Suchmaschinen zur Ermittlung der zuständigen Gerichte führen hier leider in die Irre. Die Anrufung des falschen Gerichts könnte mitunter schwerwiegende Folgen haben, z.B. den Verlust der Eilbedürftigkeit beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Hilfreich ist z.B. auch die Kommentierung zur unberechtigten Abmahnung wegen eines angeblichen Wettbewerbs- (§ 4 Rn. 4.166 ff.) bzw. Schutzrechtsverstoßes (Rn. 4.169 ff.).
Fazit: Was im Zivilrecht der Palandt, ist und bleibt auch in der Neuauflage im Wettbewerbsrecht der Köhler/Bornkamm. An diesem Werk führt für den im Wettbewerbsrecht tätigen Praktiker kein Weg vorbei. Wer über die einzelnen Normen hinaus noch am Wettbewerbsprozess als solchem interessiert ist, der sollte ergänzend einen Blick in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess und in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, werfen.