Leitner / Rosenau (Hrsg.), Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (NK-WSS), 1. Auflage, Nomos 2017
Von Rechtsanwalt Thorsten Franke-Roericht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht, Düsseldorf
„Großkommentar“, „Das Who is Who aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft“, „neue Kompetenzgröße“, „Experten antizipieren künftige Konfliktpotentiale“, „konzeptionelles Denken, Methodenbewusstsein und eine tief gründende Dogmatik“: werbende Schlaglichter eines mit Spannung erwarteten neuen Kommentarprojekts zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Der Kommentar (Zitiervorschlag des Verlages: „NK-WSS“) versammelt unter der Herausgeberschaft von Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Leitner (München; zugleich Honorarprofessor für Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Augsburg) und Prof. Dr. Henning Rosenau (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) 45 weitere namhafte Autoren aus Praxis und Wissenschaft. Bereits dieser Aspekt ist erwähnenswert. Denn Experten solcher Couleur verfügen oftmals über bestehende Verlagsverträge, die Parallelveröffentlichungen ausschließen, darüber hinaus folgt ihr Alltag dem Prinzip abrechenbarer Stunden („billable hours“), welches mit einem wissenschaftlichen Projekt nur bedingt vereinbar ist, bzw. werden neben der wissenschaftlichen Tätigkeit teilweise auch Beratungs- und Verteidigungsmandate wahrgenommen, die enorme Ressourcen binden.
Konzeptionell reiht sich das Werk in die renommierten Nomos-Großkommentare ein, die wissenschaftlichen Anspruch und Praxisbezug zu einem umfassenden Ansatz verklammern. Konkret will der NK-WSS „spezifische wirtschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen dort [vertiefen], wo die allgemeinen Strafrechtskommentare naturgemäß an ihre Grenzen kommen“ (S. 5). Zu den Herausforderungen eines solchen Unternehmens gehört es insbesondere, das Themenfeld „Wirtschaftsstrafrecht“ mangels verbindlicher Definition über die Auswahl einzelner Gesetze und Normen zu bestimmen, und diese dann auf ihre Relevanz im Wirtschaftsleben abzuklopfen. Herausgekommen ist damit nicht nur eine „kartografische Darstellung“ des wirtschaftsstrafrechtlichen „Meer[es] von Paragrafen“, so Heribert Prantl kürzlich in seinem Kommentar „Robin Hood in Robe“ auf „www.sueddeutsche.de“ über das Werk (Link, letzter Abruf vom 14.04.2017), sondern zugleich ein über die Herausgeber und den Verlag vermitteltes Verständnis, was nach dem gegenwärtigem Stand der Forschung und Praxis unter „Wirtschaftsstrafrecht“ zu verstehen sei.
Zu diesem Verständnis gehört, spezifische umwelt-, lebensmittel-, produkt-, medizin- oder datenschutzstrafrechtliche Dimensionen nicht zu behandeln (anders hingegen: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Auflage, C.H, Beck 2017, Rezension folgt). Es bleibt abzuwarten, ob Herausgeber und Verlag solche, ebenso mit dem Wirtschaftsleben verknüpften Felder in der kommenden Auflage berücksichtigen werden. Insofern handelt es sich um ein Werk, welches den „klassischen“ [sic!] Bereich des Wirtschaftsstrafrechts – z.B. Arbeitsstrafrecht, Kapitalmarkt-/Kreditwesenstrafrecht, Insolvenz- und Bilanzstrafrecht, Wettbewerbsstrafrecht, Betrug, Untreue, Korruption – abdeckt. Eine Ausnahme bildet die Kommentierung des Art. 235 AEUV [Schutz der finanziellen Interessen der Union] durch Prof. Dr. Rosenau, die man als wegweisend bezeichnen muss. Zum einen fehlt eine solche Kommentierung in Konkurrenzwerken, zum anderen ist es gelungen, die aktuellen und zukünftigen Spannungsfelder prägnant darzustellen (z.B. die Frage der Realisierung der Strafrechtssetzungskompetenz der EU, Rz. 38 ff.). Die seit Jahren stark an Bedeutung gewinnenden Themenfelder Compliance und Internal Investigations haben aufgrund des Aufbaus des Kommentars zwar keine eigenständige Kommentierung erfahren, werden jedoch innerhalb der einzelnen Bereiche – vgl. beispielsweise § 13 StGB, § 152 StPO, § 130 OWiG, § 39 WpHG) – angesprochen.
Einigkeit mit übrigen Kommentaren neuerer Prägung besteht dahingehend, auch eine Kommentierung des Steuerstrafrechts zu bieten (so beispielsweise auch: Graf/Jäger/Wittig, a.a.O.; Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht mit Steuerstrafrecht und Verfahrensrecht, 1. Auflage, Dr. Otto Schmidt 2017, Rezension folgt). Dies ist konsequent, da die Ermittlungsbehörden Steuerstraftaten schon seit einigen Jahren nicht mehr unter „Kavaliersdelikt“ abheften, sondern Unternehmen und Privatpersonen teilweise sogar mit einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren überziehen, um fiskalische Interessen durchzusetzen. Dementsprechend hat auch der publizistische Sektor eine explosionsartige Entwicklung genommen, wie exemplarisch an der Kommentarliteratur abzulesen ist (vgl.: Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 1. Auflage, C.F. Müller 2016: Link; Flore/Tsambikakis, Steuerstrafrecht, 1. Auflage, Carl Heymanns 2012; 2. Auflage: Link).
Soweit man mit dem NK-WSS „künftige Konfliktpotentiale antizipieren“ will, ist dies insbesondere in folgenden Bereichen überzeugend gelungen: Habetha greift u.a. im Rahmen des Selbstanzeigesperrgrundes der „Steuerhinterziehung in besonderem Umfang“ (§ 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO; Rn. 198 ff.) sowie des „Absehens von Strafverfolgung“ (§ 398a AO; Rn. 20 ff.) die aktuelle Verwaltungsauffassung (z.B. FinMin NRW v. 12.1.2016 – S 0702 – 8 f – V A 1, Link) auf; vanGalen/Maasbehandeln die möglichen Reformbedürftigkeit der Verbandsgeldbuße (vgl. § 30 OWiG, Rn. 131 f.); Gaede setzt sich im Rahmen des neu geschaffenen Tatbestandes der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen intensiv mit den „Strafbarkeitsrisiken trotz legitimierender Normen des Berufs- und Sozialrechts“ auseinander (vgl. § 299a StGB, Rn. 85 ff.).
Besonders erwähnenswert ist zudem die Einbindung aktueller Reformwerke: So sind beispielsweise die umfangreichen Änderungen im Kapitalmarktstrafrecht durch das Abschlussprüferreformgesetz und das Finanzmarktnovellierungsgesetz sowie die Gesetzesänderungen zur Bekämpfung der internationalen Korruption und der – bereits erwähnten – Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) eingeflossen. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Drucklegung des Werks noch nicht verabschiedete Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, die hier im Wege einer umfassenden Auseinandersetzung mit dem Entwurf der Bundesregierung vom 13.07.2016 (Link) Eingang gefunden hat (vgl. „Vorbemerkungen zu §§ 73 ff. StGB“, S. 1157 ff.).
Fazit: Der NK-WSS ist eine wertvolle Bereicherung zum bereits etablierten Markt wirtschafts- und steuerstrafrechtlicher Literatur. Als Großkommentar ausgerichtet, welcher stets den Blick auf die Realitäten des Wirtschaftslebens und des Prozessrechts richtet, verklammert das Werk wissenschaftlichen Anspruch und Praxisbezug zu einem umfassenden Ansatz. Da zudem keine einseitige Perspektive auf das Phänomen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht eingenommen wurde, ist der NK-WSS gleichermaßen für Strafverteidiger, Richter, Staatsanwälte, Wissenschaftler oder auch Unternehmensanwälte geeignet. Als Aufgabe bleibt m.E., neuere Verfolgungs- und Unternehmenswirklichkeiten als eigenständige Kommentierung zu würdigen. Da dies eine Richtungsentscheidung wäre, bleibt abzuwarten, ob Herausgeber und Verlag einen solchen Weg jenseits klassischer Pfade des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts beschreiten wollen.