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Rezension: Rechtswissenschaft in Diktaturen

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Schröder, Rechtswissenschaft in Diktaturen, Die juristische Methodenlehre im NS-Staat und in der DDR, 1. Auflage, C.H. Beck 2016

Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt



Die juristische Methodenlehre gehört an sich zum Werkzeug eines jeden Juristen und begleitet ihn in der Regel sein ganzes Berufsleben. Vor allem die Auslegung ist von enormer praktischer Bedeutung, etwa im Erbrecht bei der Auslegung letztwilliger Verfügungen. Gleichwohl ist mitunter zu erkennen, dass die Methodenlehre im Studium eher stiefmütterlich behandelt wird.

Das vorliegende Werk beschäftigt sich nun nicht alleine mit der juristischen Methodenlehre, sondern insbesondere mit der Anwendung in deutschen Diktaturen, also während der NS-Herrschaft und während des Bestehens der DDR. Ein Grundverständnis von der Methodenlehre wird dementsprechend vorausgesetzt. Denn es geht um einen rechtshistorischen Ansatz, den der Autor Schröder hier gewählt hat. Sein Ziel ist es aufzuzeigen, dass die vergleichende Untersuchung der beiden Rechtstheorien den Blick für charakteristische Wesenszüge schärfen kann. Schröder weist darauf hin, dass die Übereinstimmungen wenig bekannt und dementsprechend überraschend sind.

Das Werk umfasst insgesamt knapp 150 Seiten und ist unterteilt in jeweils ein großes Kapitel zur NS-Herrschaft und zur DDR. In einem letzten Kapitel folgt eine Zusammenfassung.

Jeweils zu Beginn der Kapitel wird der herrschende Rechtsbegriff erläutert. So galt vor der NS-Zeit der voluntarische Rechtsbegriff. Recht war der Wille der Gemeinschaft, den sie im verfassungsmäßigen Verfahren als Gesetz oder auf andere Weise als Gewohnheitsrecht erklärte. Das galt während der NS-Zeit nicht mehr. Alles war dem Diktator unterzuordnen. Rechtsquellen waren dem Gesetz vor allem auch Führerverordnungen, die gesetzesgleich waren. Ungeschriebene Rechtsquellen waren z.B. das Volksrecht.

Der Autor beschreibt sodann das Verhältnis der Rechtsquellen zueinander. Anschließend geht er auf die Theorie der Gesetzesinterpretation ein, die nach „nationalsozialistischer Weltanschauung“ zu erfolgen hatte. Problematisiert werden beispielsweise Begriffe wie „Rasse“ oder „Erbkranke“.

Eine ähnliche Betrachtungsweise folgt zur DDR.

Seine Untersuchung fasst Schröder so zusammen, dass NS-Staat und DDR Diktaturen ohne relevanten Volkswillen und Gewaltenteilung waren. Es herrschte autoritär nur der Wille des Diktators. Gleichwohl bezeichnet der Autor die Diktaturen als weltanschaulich geprägt, so dass das ideologische Prinzip neben das autoritäre trete.


Es handelt sich hier um ein spannendes Werk, was insbesondere rechtshistorisch interessierte Leser interessieren dürfte. Diesen kann das Buch nur wärmstens empfohlen werden.

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