Eder / Horndasch / Kubik / Kuchenburg / Perleberg-Kölbel / Roßmann / Viefhues, Das familienrechte Mandat – Unterhaltsrecht, 2. Auflage, Anwaltverlag 2016
Von RA Tim H. Walter, Unna
Es gibt im gesamten Familienrecht wohl kaum eine Materie, die gleichzeitig so wichtig und komplex ist wie das Unterhaltsrecht. Wo sich in ähnlich zentralen Fragen wie dem Umgangs- und Sorgerecht relativ schnell die juristischen Grenzen aufzeigen lassen, scheint die Berechnung des Unterhalts eine Wissenschaft für sich zu sein. Dies kommt nicht von ungefähr. Zahlreiche Lohnmodelle, Steuerkniffe, Altersvorsorgemodule und eine schier endlose Kasuistik haben dazu geführt, dass selbst die gewieftesten Rechtsanwender kaum noch sicher sagen können, was denn im Einzelfall nun gilt.
Da trifft es sich gut, dass nunmehr das Werk „Unterhaltsrecht“ bereits in 2.Auflage zum Erhalt bereit steht, um – und das sei jetzt schon verraten – einen Weg ins Dickicht zu schlagen. Führer auf diesem Weg durch den Unterhaltsdschungel sind dabei ausnahmslos erfahrene Praktiker, deren Namen in Familienrechtlerkreisen eigentlich kaum noch einer Beschreibung bedürften. Exemplarisch zählt zu den Autoren Dr. Wolfram Viefhues, welcher den meisten Familienrechtlern durch seine zahlreichen Fachanwaltsseminare bekannt sein dürfte. Mit Viefhues und Co-Autor Horndasch tritt im Übrigen ein Duo zusammen, welches schon hinsichtlich der Kommentierung des FamFG bewiesen hat, dass es komplexe Zusammenhänge mühelos bewältigen kann.
Als komplex lässt sich auch der Umfang des vorliegenden Buches beschreiben. Ganze 1300 Seiten bieten dem Leser dermaßen viele Informationen, dass das Werk auch Enzyklopädie des Unterhaltsrechts hätte getauft werden können. Doch damit nicht genug. Auf der mitgelieferten CD-Rom finden sich noch rund 60 Muster, welche sofort in der täglichen Praxis zum Einsatz kommen können und an entsprechender Stelle im Werk ebenfalls auftauchen. Diese reichen von standardisierten dreizeiligen Anträgen bis hin zu etwas komplexeren Vertragswerken, welche sich aber meist auf den Kern der Vereinbarungen beschränken.
Inhaltlich widmet sich das Werk gleich zu Anfang dem wohl wichtigsten Streitpunkt im Unterhaltsrecht – dem einzusetzenden Einkommen. Und dort wird insbesondere den steuerrechtlichen Fragen eine exorbitante Bedeutung zugemessen. Neben dem Unterhaltsrecht erhält der Leser somit gleichzeitig einen Steuerrechtskurs-Advantage, der zumindest den Verfasser dieser Rezension sogar erheblich ins Grübeln gebracht hat, ob er bisher ausreichend Kenntnisse dafür angesammelt hat. Glücklicherweise liefert das Werk neben der theoretischen Basis auch dutzende praktische Beispiele wie etwa zur Methode der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG, wo anschaulich und übersichtlich die Systematik eines Betriebsvermögensvergleichs dargestellt wird.
Doch nicht nur die Einkommensermittlung, sondern beispielsweise auch die differenzierten Fragen der einzelnen Unterhaltstatbestände werden erschöpfend beschrieben. Allein die Frage des Ausbildungsunterhalts nach § 1610 Abs. 2 BGB umfasst 45 Randnummern. Der Verfasser hat sich diesbezüglich Stichproben zu den gängigen praktischen Fragen in diesem Bereich überlegt und wurde zu sämtlichen Fragen wie „Auskunftserteilung über Fortgang der Ausbildung“, „Unterbrechung der Ausbildung“ oder „Zweitausbildung“ fündig.
Wer 08/15 oder Unterhaltsrecht light sucht, der kann das Werk getrost im Regal stehen lassen. Wer hingegen insbesondere Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige als Zielgruppe für sich individualisiert hat, wird an diesem Werk kaum vorbeikommen. Dafür sind die Informationen bezüglich der Gewinnermittlungsmethoden, des Betriebsvermögensvergleichs und der Überschusseinkünfte einfach zu umfangreich und anschaulich dargestellt. Auch die Aspekte der konkreten Bedarfsbemessung in den verschiedenen Unterhaltsbereichen bei höherem Einkommen zielen in dieselbe Richtung. Ansonsten ist dem Verfasser, der die Rezensionsexemplare in der täglichen Praxis einer Praxiskontrolle unterzieht, kein einziger Aspekt aufgefallen, den er in diesem Werk vermissen würde. Die Recherche in anderer Fachliteratur bezüglich der Thematik Unterhalt wird dadurch obsolet. Fragen, die dieses Werk nicht beantwortet, dürften erst in der Zukunft von Relevanz sein.