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Rezension: Handbuch Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

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Mehrbrey (Hrsg.), Handbuch Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten: Corporate Litigation, 2. Auflage, Carl Heymanns 2015

Von Rechtsreferendar Dr. Arian Nazari-Khanachayi, LL.M. Eur., Heidelberg



Die Corporate Litigation etabliert sich zunehmend als eigenständiges Rechtsgebiet und scheint hierbei ganz besonders an Bedeutung zu gewinnen (vgl. auch Mehrbrey§ 1 Rn. 2 a.E.). Dabei sollte man die Corporate Litigation als eigenständiges Rechtsgebiet sehr weit fassen, sodass hierunter nicht nur Binnenstreitigkeiten zwischen den Gesellschaftern, den Gesellschaftsorganen und einer Gesellschaft, sondern auch Außenstreitigkeiten zwischen einer Gesellschaft und (außenstehenden) Dritten zu verstehen ist (so überzeugend Mehrbrey§ 2 Rn. 2). Die Corporate Litigation umfasst also insgesamt die weitreichende Materie der Verzahnung zwischen dem materiellen Gesellschafts- mit dem Prozessrecht. Vor diesem Hintergrund ist es besonders begrüßenswert, dass das von Dr. Kim Lars Mehrbrey, Rechtsanwalt und Solicitor (England & Wales) in Düsseldorf, herausgegebene Werk in der Neuauflage (erneut) diese weitreichende Materie vereinheitlichend in einem Handbuch unter sowohl Beteiligung zahlreicher Praktiker als Autoren als auch der Aufnahme weiterer, praxisrelevanter Kapitel (vgl. auch Vorwort zur 2. Auflage), auf 1469 Seiten illustriert.

Dabei besticht das Werk bereits in formaler Hinsicht aus diversen Gründen, zu denen etwa folgende Aspekte zählen: die klare Gliederungsstruktur mit prägnanten Überschriften, die jedem Kapital vorangestellten Inhaltsübersichten, das umfangreiche, zielführende Sachregister unter stetem Hinweis auf die jeweils betroffene Gesellschaftsform im Hinblick auf das in Bezug genommene Thema und die zahlreichen, Systemdenken vermittelnden Intraverweise. Doch hervorgehoben werden hier drei Aspekte, die gerade die praktische Arbeit im Bereich der Corporate Litigation unter Einsatz des Werkes von Mehrbrey erheblich erleichtern. Hierzu gehört zuvorderst (erstens) die Auswahl der in den Fußnoten zitierten Quellen: Nicht nur die Entscheidungen der Bundes- und Obergerichte werden stark berücksichtigt, womit dem Leser das Auffinden einschlägiger Rechtsprechung im jeweils systematischen Zusammenhang erheblich erleichtert wird, sondern – und hier liegt aus hiesiger Sicht das entscheidende Momentum – es wird sowohl zum Gesellschafts- als auch zum Prozessrecht vornehmlich die – nach hiesigem Dafürhalten – gängige Kommentarliteratur verwandt. Gerade dies erspart enorm viel Zeit im Zuge der Rechtsberatung und -anwendung unter Zeitdruck, weil der Leser beim Vertiefen einzelner Rechtsfragen durch das Werk von Mehrbrey auf die einschlägigen Fundstellen in den dem Leser auch sonst üblicherweise bekannten Werken verwiesen wird und somit ohne großen Zeitverlust einzelne Fragen nachschlagen kann. Freilich bedeutet dies nicht, dass im Werk von Mehrbrey keine Heranziehung und kritische Auseinandersetzung mit sonstiger Literatur zu ausgewählten – umstrittenen – Rechtsfragen stattfindet.

Ferner (zweitens) muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass im Werk mit zahlreichen Aufzählungen gearbeitet wird, die insbesondere zum effizienten Arbeiten durch die Möglichkeit eines zügigen Sich-Verschaffens eines Überblicks beitragen: So werden etwa die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen einzelner Begehren (vgl. Keul§ 24 Rn. 27 zu den Tatbestandsvoraussetzungen eines Anspruchs der Gläubiger einer abhängigen AG auf Sicherheitsleistung gegen das herrschende Unternehmen gemäß § 303 Abs. 1 AktG nach dem Ende eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages), unterschiedliche Sachverhaltselemente, die ein Tatbestandsmerkmal verwirklichen (siehe etwa Loos§ 68 Rn. 10 mit Beispielen für eine Unzumutbarkeit des Abwartens der Kündigungsfrist im Falle einer außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft [§ 65 Abs. 3 GenG]) oder die unterschiedlichen durch einzelne Vorschriften berechtigten/verpflichteten Rechtssubjekte (hierzu bspw. Krenek§ 132 Rn. 20 mit den jeweils nach § 3 Satz 1 SpruchG antragsberechtigten Rechtssubjekten im Rahmen eines Spruchverfahrens) unter Einsatz von Spiegelstrichen in Form einer Aufzählung illustriert.

Schließlich (drittens) ist ein, die praxisorientierte Rechtsberatung und -anwendung enorm erleichterndes, hervorzuhebendes weiteres formales Element des Werkes der Umstand, dass im Werk bisweilen Formulierungsbeispiele aufgeführt werden, die insbesondere dem Berufsanfänger eine präzise und zielgerichtete Arbeitsweise nicht nur ermöglichen, sondern zugleich – dem aufmerksamen – Leser ein Gespür für eine solche Arbeitsweise vermitteln (vgl. etwa Kurzweil§ 2 Rn. 176/179 zur Formulierung einer Mediationsklausel/-vereinbarung, Zimmerling/Koy§ 8 Rn. 39 zum Antrag einer Anfechtungsklage gerichtet auf die Nichtigkeitserklärung eines Hauptversammlungsbeschlusses in einer AG, Rüve§ 40 Rn. 15 zur besonderen Prozessbezeichnung der Gesellschafter einer OHG in Ermangelung ihrer Gesamtschuldnerschaft oder Mehrbrey/Gräler§ 84 Rn. 3 zum Antrag einer Feststellungsklage gerichtet auf die Unwirksamkeitserklärung einer Satzungsänderung in einer Stiftung). Gleichwohl darf aus hiesiger Perspektive an den Herausgeber und die Autoren des Werkes der Wunsch herangetragen werden, für die nächste Auflage darüber nachzudenken, ob noch mehr Formulierungsbeispiele (z.B. für spezielle Beweisführungen und/oder für etwaige eine prozessuale Handlung umsetzende Schriftsätze [bspw. Streitverkündung]) eingepflegt werden könnten.

Mit Blick auf die inhaltliche Ausgestaltung des Werkes besticht das Werk insbesondere durch die Präsentation der weitreichenden Materie der Corporate Litigation aus der Feder von – soweit ersichtlich – erfahrenen Praktikern. Denn die im Folgenden aus hiesiger Perspektive hervorzuhebenden Vorzüge des Werkes können unter dem gemeinsamen kleinsten Nenner zusammengefasst werden, dass das Werk einen verlässlichen Leitfaden für eine sichere und zielführende Rechtsberatung und -anwendung im Bereich der Corporate Litigation liefert und dadurch insbesondere dem Berufsanfänger den Einstieg in diese höchst komplexe Materie erheblich erleichtert. Im Einzelnen sind dabei folgende drei Aspekte hervorzuheben: So ist es zuvorderst (erstens) besonders erfreulich, dass regelmäßig ein Hinweis auf noch nicht höchstrichterlich geklärte Fragestellungen erfolgt. Beispielsweise wird darauf verwiesen, dass das Quorum für eine Beschlussfassung in der abhängigen GmbH hinsichtlich der Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages umstritten und vom BGH noch nicht entschieden ist (vgl. Keul § 25 Rn. 4). Dies öffnet einerseits Handlungsspielräume (freilich unter Inkaufnahme von gewisser, aufklärungspflichtiger Rechtsunsicherheit) und vermittelt andererseits – insbesondere Berufsanfängern – ein Gespür für die Abschätzung von (prozessualen) Risiken.

Dem Entwickeln eines Gespürs für etwaige Handlungsspielräume bei der praktischen Rechtsberatung und -anwendung dienen ferner (zweitens) die im Werk zahlreich vorzufindenden Hinweise auf praktisch relevante Fragestellungen und/oder Konstellationen: So wird etwa im Rahmen der Darstellung der actio pro socio in der GmbH (d.h. [stark vereinfacht] die Geltendmachung von Sozialansprüchen der Gesellschaft durch einzelne Gesellschafter im eigenen Namen) auf die jeweils praxisrelevanten Konstellation, in denen die actio pro socio akut wird, hingewiesen: beispielsweise auf den Fall der Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs der Gesellschaft gegenüber einzelnen Gesellschaftern aus § 31 GmbHG wegen verbotener Rückzahlungen (für weitere Fälle vgl. Mehrbrey§ 14 Rn. 38). Für ein anderes Beispiel sei auf die Ausführungen zur Beschlussmängelklagen in der monistischen SE im Rahmen der Erörterungen zur Vertretung Bezug genommen, weil in jenem Zusammenhang Uhlendorf/Schumacher (§ 11 Rn. 10) darauf hinweisen, dass die nach § 245 Nr. 1–3 AktG erhobenen Beschlussmängelklagen von Aktionären die „praktisch relevantesten Fälle“ seien. Solche Hinweise aus der Feder der praxiserfahrenen Autoren des Werkes vermitteln nicht nur eine Sicherheit bei der Rechtsberatung, sondern vermitteln zugleich – dem aufmerksamen – Leser ein Verständnis für problemträchtige Themen und damit für die Bedürfnisse der im Corporate Litigation beteiligten Rechtssubjekte und damit für eine effiziente Rechtsberatung und -anwendung. Abgerundet wird dieses Element durch diverse Aufzählungen von bereits entschiedenen Fällen (vgl. etwa Witte/Gossen§ 9 Rn. 24 zu den von der Rechtsprechung bejahten, die Abberufung eines Vorstandmitgliedes wegen eines wichtigen Grundes begründenden groben Pflichtverletzungen).

Darüber hinaus (drittens) sind – gerade für einen Berufsanfänger – die bisweilen vorzufindenden instruktiven taktischen Erwägungen besonders erfreulich, weil sie sowohl eine gewisse Sicherheit bei der Rechtsberatung und -anwendung vermitteln als auch – beim aufmerksamen Leser – dazu beigetragen, ein eigenständiges Gespür für zielführende taktische Überlegungen zu entwickeln (vgl. etwa Pörnbacher/Baur§ 2 Rn. 67 f. zur Zweckmäßigkeitsüberlegungen, ob ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bei staatlichen oder Schiedsgerichten gestellt werden soll, obgleich das Hauptsacheverfahren vor einem Schiedsgericht geführt wird [Zum Nebeneinander des einstweiligen Rechtsschutzes vor den staatlichen und Schiedsgerichten vgl. § 1033 ZPO und Pörnbacher/Baur§ 2 Rn. 66 mit Fn. 116 zum Streit über die dispositive Natur dieser Vorschrift]). Für ein weiteres Beispiel aus diesem Bereich sei auf Meißner § 7 Rn. 4 zur zügigen Handlungsempfehlung im Falle der Erhebung einer Feststellungsklage eines Aktionärs gerichtet auf Nichtigkeitserklärung einer Ausschlusserklärung des Vorstandes verwiesen (siehe ferner Meißner§ 12 Rn. 4 zur besonderen Parteibezeichnung im Falle einer „Rechtsstreitigkeit unter Beteiligung der Gesellschaftergruppe der Kommanditaktionäre“ aus Sicherheitsgründen).

Inhaltlich könnte man nach hiesigem Dafürhalten lediglich den Wunsch an den Herausgeber herantragen, ein Kapitel zum Thema der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen („M&A Litigation“) aufzunehmen. Doch mit Blick darauf, dass im Carl Heymanns Verlag ein neues Werk von Mehrbrey in erster Auflage zu genau diesem Themenkreis unter dem Titel „Handbuch Streitigkeiten beim Unternehmenskauf - M&A Litigation“ im März 2017 erscheint, erübrigt sich der Wunsch nach einem Kapitel zum Thema der „M&A Litigation“ und das neue Werk von Mehrbrey wird mit großer Spannung erwartet.


Insgesamt ist festzuhalten, dass sich die Corporate Litigation als eigenständiges Rechts- und Praxisgebiet nicht nur zu etablieren scheint, sondern zunehmend an Bedeutung gewinnt. Vor diesem Hintergrund ist es besonders begrüßenswert, dass Mehrbrey sein Werk zu dieser komplexen und weitreichenden Materie in der Neuauflage unter Aufnahme neuer Kapitel vorgelegt hat, so dass aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen im jeweils systematischen Gesamtzusammenhang präsentiert werden. Insbesondere Berufsanfängern ist das Werk ganz besonders deswegen zu empfehlen, weil die zahlreichen Hinweise zur praxis-, taktik- und zielorientierten Rechtsberatung und -anwendung im Bereich der Corporate Litigation einerseits die tägliche Arbeit erheblich vereinfachen und andererseits – dem aufmerksamen – Leser ein eigenständiges Verständnis für die Bedürfnisse der im Bereich der Corporate Litigation beteiligten Parteien zu vermitteln vermögen. 

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