Weidemann / Scherf, Die Revision im Strafrecht, 3. Auflage, Nomos 2017
Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Dortmund
In dritter Auflage liegt das Buch „Die Revision im Strafrecht“ von Weidemann und Scherf nunmehr vor. Auf ein wenig mehr als 200 Seiten findet sich alles zum Revisionsrecht, was ein Referendar und zukünftiger Verteidiger hiervon wissen sollte. Freilich lässt sich viel mehr zu dem Thema schreiben – für den Einstieg und auch einen Schritt weiter reicht das Buch bei weitem. Die beiden Autoren sind AG-Leiter und Praktiker: Dr. Matthias Weidemann ist Richter am AG und Fabian Scherf Richter am OLG. So leiten sie dann auch didaktisch sicher anhand der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Standardkommentare zuverlässig durch das Revisionsrecht. Wer Einzelprobleme vertiefen will, muss dann natürlich woanders nachlesen. Das Buch hilft aber im Fußnotenapparat hierbei, entsprechende Entscheidungen/Kommentierungen zu finden.
Der Buchaufbau ist streng logisch: Nach einer kurzen Einleitung arbeiten die Autoren zunächst alle Fragen der Zulässigkeit der Revision ab. Hierzu benötigen sie nur etwa 15 Seiten, was angesichts der ohnehin allen Referendaren zur Verfügung stehenden Kommentare durchaus ausreicht. Wichtig ist hier natürlich, überhaupt die in Frage kommenden Probleme zu erkennen und das Handwerkszeug für die Fallbearbeitung in die Hand zu bekommen. Hierfür reichen die Darstellungen von Weidemann/Scherf ohne jeden Zweifel aus, zumal beide richtigerweise darauf verweisen, dass revisionsrechtliche Klausuren regelmäßig in der Begründetheit spielen. Für die wichtigsten Probleme im Bereich der Zulässigkeit finden sich dann noch Übungsfälle zu Themenkreisen wie Sprungrevision, Schriftformerfordernis und Diktatzeichen und schließlich Fristversäumnis. Kurze Lösungsskizzen ermöglichen es, das Gelesene nochmals kurz zu rekapitulieren. Die Beschränkung auf das Wesentliche und prägnante Formulierungen machen die Lektüre des Buches angenehm einfach.
Im Bereich der Begründetheitsprüfung gehen die beiden Autoren natürlich nach dem bekannten und auch in der revisionsrechtlichen Praxis genutzten Prüfungsschema vor: Zunächst werden Verfahrensvoraussetzungen/Verfahrenshindernisse erörtert. Es finden sich hier etwa die Problemkreise der Anklagekonkretisierung, des (un-)wirksamen Eröffnungsbeschlusses, der Verjährung, des Strafklageverbrauchs und der überlangen Verfahrensdauer. Alles knapp abgehandelt, aber ausreichend für die Klausur bzw. den Kurzvortrag.
Sodann befassen sich die Autoren mit den im Rahmen der Verfahrensrüge geltend zu machenden absoluten und relativen Revisionsgründen. Jeweils auf ein bis zwei Seiten werden unzählige Einzelfragen abgearbeitet, so etwa Zuständigkeitsfragen, Beweis(antrags-)fragen oder die immer wieder relevante Problematik unrichtiger bzw. fehlender rechtlicher Hinweise. Schließlich wird auch die Sachrüge auf etwa 15 Seiten dargestellt – nebst einigen Übungsfällen.
Schön auch sind die im Buch in großer Zahl eingestreuten Klausur- und Lerntipps, die aufzeigen, welcher Gliederungspunkt in welcher Art und Weise klausurrelevant werden kann und wie man damit umgehen kann/soll. Man kann das Buch hierdurch sowohl als Lehrbuch in einem Rutsch durcharbeiten, als auch gut „nebenbei“ lesen und sich immer wieder für die praktische Umsetzung Tipps holen.
Das Buch schließt mit einem Anhang, der zahlreiche Checklisten für die revisionsrechtliche Klausur und auch Definitionen (Bsp.: Beweisantrag, Amtsermittlungspflicht, Urkundenbeweis) enthält und jeweils Verweise auf die einschlägigen Randnummern im Buch bietet. Derartige Querverweise finden sich auch sonst in großer Anzahl im sonstigen Buchtext. Damit ist die Buchthematik leicht zu erfassen und schnell durchzuarbeiten.
Preislich ist das Buch günstig und so sicher für Referendare eine gute und sinnvolle Anschaffung, um Revisionsrecht von der Pike auf zu lernen.