Martinek / Schiemann (Hrsg.), Staudinger, Buch 2, Recht der Schuldverhältnisse, §§ 249-254 BGB, Neubearbeitung, De Gruyter 2017
Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt
Buch 2 des Rechts der Schuldverhältnisse (Schadensersatzrecht) wird von Schiemann, Professor an der Universität Tübingen bearbeitet. Es handelt sich insgesamt und gemessen an den wenigen Paragraphen um ein durchaus üppiges Werk mit über 400 Seiten (inkl. Inhaltsverzeichnis). Die Vorauflage erschien im Jahr 2005. Grund genug also für eine „Generalüberholung“, denn im Schadensersatzrecht hat sich viel getan, ist dieses doch maßgeblich von der Rechtsprechung geprägt.
Relativ umfangreich fallen bereits die Vorbemerkungen zu §§ 249 ff. aus. Hier werden – wie für einen Großkommentar üblich – nicht nur praxisrelevante Dinge besprochen. Es geht um Dogmatik, Rechtshistorie (Entwicklung des Schadensersatzrechts) sowie auch rechtsvergleichende Themen. Die Ausführungen sind freilich interessant zu lesen und vermitteln dem Leser ein Grundverständnis der einzelnen Vorschriften, die mitunter auch bei praktischen Auslegungsfragen relevant sind. Das Kapitel sollte daher auch von Praktikern nicht gemieden oder unterschätzt werden.
Schon hier, also in den Vorbemerkungen, erkennt man den sauberen Aufbau der Kommentierungen. Überschriften und Absätze sorgen für eine gute Lesbarkeit. Zudem ist die Schrift ausreichend groß und stört den Lesefluss nicht. Das ist durchaus ungewöhnlich für einen Kommentar, macht den Staudinger besonders und lässt beim Leser den Eindruck gewinnen, dass er keinen Kommentar, sondern ein Handbuch vor sich hat.
Ebenfalls sehr nützlich ist das Inhaltsverzeichnis zu Beginn der einzelnen Kommentierungen. Wer hier ganz konkret ein bestimmtes Schlagwort sucht, wird meist schon an dieser Stelle fündig. Ansonsten hilft die ebenfalls zu Beginn der Kommentierungen abgedruckte alphabetische Übersicht weiter. Dass diese sich in den Kommentierungen befindet und nicht – wie üblich – ganz am Ende des Kommentars, ist lobend hervorzuheben. Die gewählte Darstellungsweise vermeidet unnötiges Blättern. Gleichwohl findet man auch am Schluss des Kommentars noch eine detailreiche alphabetische Übersicht.
In der Kommentierung zu § 249 finden sich aus verkehrsrechtlicher Sicht nahezu alle relevanten Themen wieder. Sei es nun die Frage der Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer oder aber der Sachverständigenkosten, die Bereiche werden zumindest kurz angeschnitten. Die Sachverständigenkosten werden zudem in § 251 BGB behandelt. Den aktuellen praxisrelevanten Streitstand zur Frage der Erforderlichkeit und insbesondere der Höhe der Kosten findet man dort indes nicht und muss auf Spezialliteratur zurückgreifen. Man kann aber auch nicht erwarten, einen Kommentar zu erhalten, der sämtliche Spezialbereiche des Schadensersatzrechts vollends abdeckt.
Nutzungsausfall und Mietwagenkosten hatte ich eigentlich in § 249 erwartet. Tatsächlich erfolgt die Kommentierung hierzu in § 251. Gerade die Darstellung der Mietwagenkosten gefällt und stellt den Streitstand in angemessenem Umfang dar.
Insgesamt handelt es sich um einen äußerst gelungenen Kommentar, der das Schadensersatzrecht hervorragend darstellt. Auch Spezialthemen, etwa aus dem Bereich des Verkehrsrechts, werden behandelt und wissen zu überzeugen. Eine zweifelsfrei lohnende Investition.