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Rezension: WpHG

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Fuchs, Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Kommentar, 2. Auflage, C.H. Beck 2016

Von RA Sebastian Schechinger, LL.M., München



Das Kapitalmarktrecht ist im ständigen Wandel. Zahlreiche Regelungen aus dem Europarecht, dem Bundesrecht und nicht zuletzt auch aus der Verwaltung ergeben ein vielschichtiges Normengeflecht, welches sich fortwährend weiterentwickelt. Der vorliegende Kommentar behandelt das Wertpapierhandelsgesetz und erschien im Jahr 2009 in erster Auflage. Nunmehr liegt, im Jahr 2016, die zweite Auflage vor. Wie der Herausgeber im Vorwort erklärt, gibt es, bei diesem Strom an ständigen gesetzlichen Neuerungen, einen perfekten Zeitpunkt für die Veröffentlichung eines WpHG-Kommentars nicht. Stand des Werkes ist – unter Berücksichtigung des Folgenden – Oktober 2015. Änderungen durch die Umsetzung der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie und ihrer zugehörigen Verordnung (MiFID II und MiFIR) sowie der Marktmissbrauchsrichtlinie und ihrer zugehörigen Verordnung (MAD und MAR) wurden daher nicht mehr abgewartet, zumal nach den Plänen der Kommission, zum Zeitpunkt des Vorworts, die MiFID II Regelungen ein Jahr nach hinten verschoben werden sollten. Dies hat sich mittlerweile auch so bestätigt; das MiFID II/MiFIR-Paket soll erst ab Januar 2018 Geltung erlangen. Soweit möglich wurden allerdings die sich abzeichnenden Normen in der Kommentierung berücksichtigt. Der Referentenentwurf eines Finanzmarktnovellierungsgesetzes vom 19. Oktober 2015 konnte, ebenso wie das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom 20. November 2015, nicht mehr berücksichtigt werden.

Herausgeber des Kommentars ist Prof. Dr. Andreas Fuchs, LL.M., welcher an der Universität Osnabrück unterrichtet und hier Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, deutsches, europäisches und internationales Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung ist. Die Bearbeitung des gesamten Werkes teilen sich insgesamt zwölf Autoren. Der Bearbeiterkreis umfasst hierbei Vertreter aus der Wissenschaft und aus verschiedenen Gebieten der Praxis. Letztere wird vertreten durch Bearbeiter aus den Bereichen Rechtsanwaltschaft, Bank, Wirtschaftsprüfung und BaFin. Damit wird ein erfreulich breites Spektrum an Expertise eingebracht.

Ziel des in der „grauen Reihe“ des Hauses C.H. Beck erscheinenden Kommentars ist es, nach wie vor „eine umfassende, ausgewogene, wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisbezogene Erläuterung der vielfach komplexen Regelungsmaterien des Gesetzes einschließlich ihrer unionsrechtlichen Grundlagen und der konkretisierenden Rechtsverordnungen zu geben“ (Vorwort, Seite V). Besonders die Aktualität einer Kommentierung dürfte hier eine herausfordernde Aufgabe sein und immer wieder eine Aktualisierung notwendig machen. Die regen Änderungen in diesem Rechtsgebiet sind durchwegs in den Kommentierungen zu erkennen. Die zahlreichen mit einem Buchstaben hinter der Ziffer versehenen Paragrafen des Wertpapierhandelsgesetztes zeugen von den umfangreichen Änderungen, die das Gesetz in seiner kurzen Existenz – es wurde erst 1994 bekanntgemacht – bereits erfahren hat und auch immer noch wieder erfährt. Zu dem mittlerweile aufgehobenen § 37a WpHG beispielsweise, welcher einst die Verjährung von Ersatzansprüchen des Kunden gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen wegen Verletzung der Pflicht zur Information und wegen fehlerhafter Beratung regelte, findet sich im Kommentar noch ein Rückblick auf die alte Rechtslage. Mittlerweile eingeholt von der weiteren Rechtsentwicklung sind zahlreiche Kommentierungen zu dem Insiderrecht beziehungsweise der Marktmissbrauchsüberwachung, §§ 12 ff. WpHG, welche nun weitgehend durch die direkt geltende europäische Marktmissbrauchsverordnung (MAR) geregelt wird. Vor diesem Hintergrund, ist es besonders erfreulich, dass die Bearbeiter ihren Kommentierungen zu Beginn zumeist einen einführenden Abschnitt zu Regelungsgegenstand und Normzweck eingeräumt haben, welcher die Norm jeweils im Gesamtgefüge verortet und hierbei auch die Historie der Regelung darstellt. Ebenso finden sich zahlreiche Hinweise auf geplante Rechtsänderungen. Gut gelungen sind auch die, für eine Gesetzes-Kommentierung üblichen, einführenden Abschnitte zu Beginn eines neuen Gesetzesabschnitts, wie etwa die umfassende Übersicht zu den bekannten Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten der §§ 31 ff. WpHG.

Das Werk kommentiert das Wertpapierhandelsgesetz auf einer Zahl von über 2.530 Seiten (ohne Sachverzeichnis). Die Kommentierungen folgen dem üblichen Aufbau, bei welchem dem Normabdruck ein umfangreiches Verzeichnis des Schrifttums und dann eine Übersicht der folgenden Kommentierung folgen. Der Text ist durch zahlreiche Überschriften strukturiert und Schlagworte werden mit Fettdruck hervorgehoben. Die Fußnotenapparate sind umfassend und ermöglichen so, gemeinsam mit dem Schrifttumsverzeichnis, eine vertiefte Recherche gesuchter Inhalte. Das am Ende des Werks aufgeführte Sachverzeichnis ist mit seinen über 60 Seiten umfangreich und verweist direkt auf die Fußnoten der betreffenden Fundstelle.


Alles in allem ist den Bearbeitern eine erfreuliche Kommentierung des Wertpapierhandelsgesetzes geglückt, die sicherlich dem Wissenschaftler wie auch dem Praktiker gute Dienste leisten wird. Durch die umsichtigen Hinweise auf bevorstehende Rechtsentwicklungen – und auch die bisherige Historie – wird ein tieferes Verständnis der einzelnen Regelungszusammenhänge und Hintergründe ermöglicht. Angesichts des bestehenden, ständigen Änderungen unterworfenen, Normengeflechts in diesem Rechtsgebiet ist dies keine einfache Aufgabe. Die klare Strukturierung, die zahlreichen optischen Hervorhebungen im Text und die umfangreichen Referenzen erleichtern die Recherche. Der „Fuchs“ wird somit seine Stellung als ein Standardkommentar sicherlich auch weiterhin behaupten. Erhältlich ist das Werk für 229 Euro.

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