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Rezension: Baurecht – Baden-Württemberg

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Dürr / Leven / Speckmaier, Baurecht – Baden-Württemberg, 15. Auflage, Nomos 2016

Von Rechtsreferendar Dr. Arian Nazari-Khanachayi, LL.M. Eur., Heidelberg



Das öffentliche Baurecht nimmt sowohl im Rahmen der Ersten Juristischen Staatsprüfung als auch im Rahmen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung eine gewichtige Bedeutung ein, weil dem Kandidaten regelmäßig eine Klausur/ein Aktenauszug mit Fragen aus dem öffentlichen Baurecht begegnen dürfte. Daher ist es in diesem Rechtsgebiet nicht nur fahrlässig, im Ernstfall des Examens Lücken aufzuweisen, sondern es ist geradezu grob fahrlässig, nicht zumindest die Systematik der Vorschriften des öffentlichen Baurechts erfasst zu haben. Vor diesem Hintergrund eignet sich die Neuauflage des Werkes von Herrn RA Dr. Hansjochen Dürr, Präsident des VG Karlsruhe a.D., und von den zwei – seit dieser Auflage am Werk beteiligten – Richterinnen aus dem für das Baurecht zuständigen 5. Senat des VGH Baden-Württemberg, namentlich Frau VGHRi Dagmar Leven und Frau VGHRi Sabine Speckmaier, mit seinen 209 Seiten ganz besonders gut dafür, sowohl Einzelfragen nachzuschlagen als auch die vorstehend beschriebene Systematik zu erlernen.

In formaler Hinsicht fällt besonders positiv – gerade aus der Sicht eines Rechtsreferendars – auf, dass das Werk aus der Feder dreier Praktiker stammt: Denn der Text ist nicht nur ganz besonders verständlich und damit leserfreundlich geschrieben, sondern zugleich auch äußerst ergebnisorientiert. Dies zeigt sich ganz besonders an den Stellen des Werkes, an denen bezüglich umstrittenen Rechtsfragen eine Auswahl der nach dem Dafürhalten der Autoren für die Praxis und für die Ausbildung wichtigsten unterschiedlichen Ergebnisse (vgl. auch Vorwort) je nach Einzelfall mit den entsprechenden Rechtsprechungsnachweisen präsentiert wird (siehe etwa S. 34 zum Bestimmtheitsgebot eines Bebauungsplans, S. 65 ff. zu den jeweils zulässigen, respektive unzulässigen, Bauvorhaben im Bereich des beplanten Innenbereichs in den jeweiligen Baugebieten i.S.d. §§ 2–14 BauNVO und/oder S. 154 f. zur Frage der Anwendbarkeit der baupolizeirechtlichen Generalklausel des § 47 Abs. 1 LBO). An diesen Stellen zeigt sich auch die – für den Umfang des Werkes – gewaltige Fülle an Rechtsprechung – insbesondere die des VGH Baden-Württemberg –, die im Werk verarbeitet wurde. Dies bedeutet freilich nicht, dass im Werk lediglich eine Ansammlung von Ergebnissen in den im Fließtext eingearbeiteten Beispielen zu finden ist. Vielmehr liefern die Autoren auch eine Vielzahl an Beispielssachverhalten, die entweder die abstrakte Darstellung im jeweils dargestellten Textabschnitt illustrieren (so etwa S. 23 zur Frage der Erforderlichkeit der Bauplanung i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB mit dem Beispiel eines Umgehungsversuchs einer Gemeinde, die ein Außenbereich als landwirtschaftliches Gebiet ausweist, um Bauvorhaben zu vermeiden und im Gegenzug die Gewinnungsmöglichkeiten von Braunkohle zu erhalten) oder die im jeweiligen Beispielsfall einer Lösung zugeführt werden und damit den Transfer der abstrakten Darstellung auf den jeweiligen Einzelfall schulen (so z.B. das Beispiel einer Autolackiererei in einem allgemeinen Wohngebiet auf S. 164 und dem damit einhergehenden Abwägungsvorgang zwischen den widerstreitenden Interessen der B[b]etroffenen [Nachbarn]). Diese Herangehensweise der Verfasser ermöglicht dem Leser nicht nur die Aufnahme einer Vielzahl an Rechtsprechung beim Lesen des Werkes und Erlernen des öffentlichen Baurechts, sondern es ermöglicht zugleich das Nachschlagen von Einzelfragen im jeweils systematischen Zusammenhang. Letzteres ist für Studierende insbesondere im Rahmen der Erstellung von Hausarbeiten und für Rechtsreferendare im Rahmen der – einschlägigen – Stationsarbeit von unschätzbarem Wert.

Diese formalen Vorteile des Werkes können nicht strikt von seinen inhaltlichen Vorzügen getrennt werden, sondern werden vielmehr durch drei weitere – vornehmlich – inhaltliche Merkmale flankiert: Denn obgleich der zuvor erwähnten verständlichen Sprache der Autoren, verpassen sie es nicht, stets auf die spezifische Terminologie aus der Rechtsprechung hinzuweisen (siehe etwa S. 26 „umfassende materielle Konkordanz“ zwischen der übergeordneten Landesplanung und der Bauleitplanung oder S. 118 zum Verunstaltungsverbot lediglich in Bezug auf „nachhaltige Protest auslösende“ Gebäude). Durch die Verarbeitung der Terminologie des BVerwG werden die Leser – insbesondere Rechtsreferendare – befähigt, die einschlägige Fachterminologie im richtigen Zusammenhang zu verwenden. Ferner ist besonders erfreulich, dass die Bezüge zum Unionsrecht aufgezeigt werden. Denn das öffentliche Baurecht ist nicht bloß national geprägtes Recht, sondern weist durch seine unzähligen Verzahnungen mit den sonstigen Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts (z.B. Immissionsschutz-, Naturschutz- und/oder Wasserrecht) auch Berührungspunkte zum Unionsrecht auf. Daher ist es besonders instruktiv, dass die Verfasser es nicht versäumen, an den systematisch einschlägigen Stellen auf das Unionsrechts aufmerksam zu machen (so etwa S. 297 im Zusammenhang mit § 1a Abs. 3 BauGB und dem einschlägigen EU-Sekundärrecht im Bereich des Naturschutzrechts). Schließlich ist – gerade vor dem Hintergrund der oben betonten praxis- und ergebnisorientierten Darstellungsweise – hervorzuheben, dass die Verfasser im Rahmen der Darstellung von Einzelfragen sich bisweilen eine kritische Auseinandersetzung mit den bereits vorhandenen Ansichten nicht nehmen lassen (so etwa S. 147 f. zur Frage der Notwendigkeit der formellen und materiellen Baurechtswidrigkeit für die materielle Rechtmäßigkeit einer Abbruchverfügung nach § 65 Satz 1 LBO). Diese Darstellungen zeigen dem – aufmerksamen – Leser nicht nur die Methoden der kritischen juristischen Arbeitsweise auf, sondern ermöglichen es dem Leser – insbesondere Rechtsreferendaren – aus Baden-Württemberg, den Gedankengang der in diesem Bundesland vertretenen Ansichten besser nachvollziehen und damit verinnerlichen zu können.


Insgesamt ist die Neuauflage des Werkes von Dürr / Leven / Speckmaier ganz besonders zu begrüßen, da es nicht nur eine prägnante und zugleich äußerst ergebnisorientierte Darstellung des öffentlichen Baurechts (in Baden-Württemberg) liefert, sondern zugleich eine immense Vielzahl an Rechtsprechung auf dem Stand vom 1. September 2015 dem Leser nahebringt. Daher kann das Werk nicht nur zum Erlernen des öffentlichen Baurechts empfohlen werden, sondern zugleich einerseits Rechtsreferendaren, die für den juristischen Vorbereitungsdienst nach Baden-Württemberg gezogen sind, empfohlen werden, weil sie sich hierdurch äußerst einprägsam und instruktiv mit den Einzelheiten der Ansichten des VGH Baden-Württemberg vertraut machen können und andererseits Rechtsreferendaren insgesamt, die im Rahmen ihrer Stationstätigkeit Einzelfragen im systematischen Zusammenhang nachschlagen oder die Materie schlicht – mit besonderem Praxisbezug – wiederholen möchten.

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