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Rezension: Das sozialgerichtliche Eilverfahren

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Krodel / Feldbaum, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 4. Auflage, Nomos 2016

Von RA’in, FA’in für Sozialrecht Marianne Schörnig, Düsseldorf



Bis zur dritten Auflage wurde das Buch allein verantwortet von Dr. Thomas Krodel, Vorsitzender Richter am Bayerischen LSG. Nun ist Dr. Eva Feldbaum, Rechtsanwältin, Mediatorin und Wirtschaftsjuristin, hinzugetreten.

Es ist wohl nicht falsch vermutet, dass dieses Buch seine Entstehung den „Hartz IV“-Gesetzen verdankt. Mit deren Inkrafttreten 2005 stieg die Zahl der Eilverfahren bei den Sozialgerichten rasant an. Bis dato hatten sie ein Schattendasein geführt; im SGB II / SGB XII-Bereich (eben "Hartz IV") dürften sie jetzt zahlenmäßig mit Hauptsacheverfahren gleichauf gezogen sein. Die meisten Fußnoten verweisen dementsprechend auch auf Entscheidungen im Bereich der Existenzsicherung.

Das Buch gliedert sich in einen formellen und einen materiellen Teil:

Der formelle Teil (A) enthält die üblichen Voraussetzungen für den sozialgerichtlichen Rechtsweg: Antrag / Rechtsweg / Statthaftigkeit / Zuständigkeit / Antragsbefugnis / Rechtsschutzbedürfnis / Antragsfrist / Rechtskraft / Anhörung / sonstige Verfahrensfragen / Entscheidung durch Beschluss / Rechtsbehelf.

Es würde den Rahmen einer Rezension sprengen, den materiellen Tel (B – C) in allen Einzelheiten aufzuzählen, hier nur auszugsweise der recht kurze Teil (C.I.) „Grundstrukturen, Anwendungsbereich und Begriffe“: Grundstrukturen, Anwendungsbereich der Vornahmesachen, Der Vorrang der Anfechtungssachen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Sicherungs- und Regelungsanordnung, der Anwendungsbereich der Sicherungsanordnung, Der Anwendungsbereich der Regelungsanordnung, Begriffe, Grundsätzliches zur Rechtsanwendung durch Subsumtion und Abwägung, geschlossene und offene Abwägung, Geschlossene Abwägung, Offene Abwägung.

Jeder Abschnitt wird ergänzt um "Orientierungshinweise": In Kästchen werden die Aussagen des Abschnitts kurz zusammengefasst mit Hinweisen zum praxisrelevanten Vorgehen. Im Eilfall kann man das Gesagte auch überspringen (was sich allerdings nicht empfiehlt), denn nach den Orientierungshinweisen sind noch Muster und Checklisten für die (anwaltliche) Bearbeitung eingefügt. Wem es für den Anfang reicht, einen Eilantrag mit den wichtigsten Aussagen zu verfassen, ist hier gut bedient.

Am Ende des Buches werden noch Urteile und Beschlüsse aus zweierlei Gebieten aufgelistet: Zum einen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Prüfungsmaßstab im sozialgerichtlichen Eilverfahren, zum anderen Eilentscheidungen aus den verschiedenen Sozialgesetzbüchern.

Das Schriftbild ist kleiner als bei Handbüchern normalerweise üblich. Das Gesamtbild wird dadurch uneinheitlich, im ersten Teil leider unruhig. Das Inhaltverzeichnis der Checklisten, Muster und Orientierungshinweise ist mit Randnummern versehen, die nicht einheitlich z. B. am rechten Seitenrand stehen, sondern am Ende einer Zeile. Beispiele: Antrag § 86 b I 4 SGG (Rn 484), Gerichtliche Anordnung der a W. (§ 86 b I 1 Nr. 2 SGG analog) bei § 86 a I 1 SGG (Rn 288). Bei nur zwei Bespielen wie hier ist das noch unübersichtlich, bei einer ganzen gedruckten Seite unruhig. Hinzu kommt, dass das „normale“ Inhaltsverzeichnis nach Seitenzahlen (alle schön rechtsbündig) geordnet ist. Das hätten die Lektoren anders lösen können.


Alles in allem kann man das Handbuch empfehlen. Es ist wie ein Kommentar zum Eilrechtsschutz, aufgrund der Checklisten und Muster auch für Leser gedacht, die nicht täglich im sozialgerichtlichen Eilverfahren auftreten.

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