Löwisch / Rieble, Tarifvertragsgesetz, 4. Auflage, Vahlen 2017
Von Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht Christian F. Bock, Hamburg
Die Neuauflage des Großkommentars zum Tarifrecht bleibt ein Gemeinschaftswerk der renommierten Arbeitsrechtler und versierten Tarifrechtler Löwisch und Rieble. Sie arbeiten die legislatorischen Änderungen insbesondere durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (BGBl. I 2014, S. 1348 ff.) und das Gesetz zur Tarifeinheit (BGBl. I 2015, S. 1130 ff.) auf und pflegen sowohl aus der Rechtsprechung die neuen – vorwiegend obergerichtlichen – Judikate als auch aus dem Schrifttum die jüngeren Beiträge in die Kommentierung des Tarifvertragsgesetzes ein. Indem die Autoren die ergangenen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen dezidiert auswerten und sich mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kritisch auseinandersetzen, orientieren sie sich an den Bedürfnissen der Praxis. Demgemäß adressiert das Werk als Zielgruppe Unternehmen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Arbeitsgerichte, Arbeitsbehörden und Hochschulen. Die Autoren haben den Kommentar auf den Stand bis einschließlich Juli 2016 gebracht.
Das Tarifautonomiestärkungsgesetz, was vor allem eine Umgestaltung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und die Regelung eines gesetzlichen Mindestlohns bewirkt, ist umfangreich in die bestehende Kommentierung eingegangen. Im ersten Abschnitt der Kommentierung von § 5 TVG werden die Neuerungen vorgestellt, die Beweggründe des Gesetzgebers erläutert und Kritik am staatlichen Tarifschutz geübt (§ 5 Rn. 1 ff.). Die Autoren legen mit Blick auf die autonome Verhandlung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch die Koalitionen – zu Recht – die systemische Widersprüchlichkeit eines staatlichen Schutzes der Tarifgeltung dar (§ 5 Rn. 13), können zugleich aber den Befund einer schwindenden autonomen Tarifbindung nicht von der Hand weisen (§ 5 Rn. 2). Insofern sehen die Autoren die Koalitionen allerdings in der Pflicht und lehnen die Neuerungen ab. Nicht minder kritisch stehen sie dem neu eingefügten § 4a TVG gegenüber, in dem das Prinzip der Tarifeinheit für den Fall kollidierender Tarifverträge verankert worden ist. Die Neukommentierung des § 4a TVG verdient im Umfang (rund 100 S. und 388 Rn.) wie in der wissenschaftlichen Tiefe der Aufarbeitung besondere Beachtung. Ausführlich werden die Bedingungen einer Tarifkollision i.S.d. § 4a Abs. 2 S. 2 TVG sowie ihre Folgen erläutert. Dabei legen die Autoren die begrenzte Reichweite des Anwendungsvorrangs eines Mehrheitstarifvertrages dar, der ab dem Zeitpunkt eines Verdrängungsbeschlusses nach § 99 ArbGG bis zum Ende der Kollisionslage nur für Überschneidungen in einem Betrieb gilt (§ 4a Rn. 175 ff.). Dass nach § 4a Abs. 3 TVG Rechtsnormen eines Tarifvertrages über betriebsverfassungsrechtliche Fragen nur eingeschränkt verdrängt werden, wird zwar dargestellt, die Autoren beschränken sich aber weitgehend darauf die Asymmetrie von Kollision und Verdrängung zu problematisieren (§ 4a Rn. 181 ff.).
Gemeinsam haben die Autoren erneut die Mammutaufgabe bewältigt, aus zwei Händen eine einheitlich gesinnte Gesamtkommentierung des Tarifvertragsgesetzes zu liefern. Es ist beachtlich, dass dies angesichts der zahlreichen und grundlegenden Veränderungen und eines damit verbundenen Anwachsens des Kommentars um ca. ein Drittel gelungen ist. Der Kommentar eignet sich hervorragend für praktisch wie wissenschaftlich interessierte Leser, denn der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur wird umfassend berücksichtigt und stets kritisch gewürdigt. Bei neuen Problemen werden praktikable Lösungen angeregt. Weitergehendes Lob hieße von den Autoren Geringeres erwartet zu haben.