Maschmann / Sieg / Göpfert, Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht – Arbeits- und Anstellungsverträge, 2. Auflage, C.H. Beck 2016
Von RA Tobias Michael, LL.M.oec, Magdeburg
Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses ist der diesem zugrunde liegende Arbeitsvertrag. Die Arbeitsvertragsgestaltung gehört daher zu den wesentlichen Rechtsgebieten im Arbeitsrecht. Nach umfangreicher Bearbeitung und Ergänzung erscheint das Werk Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht nun in 2. Auflage und richtet sich dabei nach dem Vorwort an Unternehmenspraktiker, Rechtsanwälte und Nichtjuristen in Personalabteilungen. Dem Anspruch, einen raschen Einstieg in die Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht zu bieten, um im betrieblichen Alltag bewährte Lösungsvorschläge zu finden, wird das, als Formularbuch und Vertragskommentar zu bezeichnende, Werk in jeder Hinsicht gerecht.
Auf etwa 1.200 Seiten bietet das Werk einen Einblick in die Grundlagen der Vertragsgestaltung, zahlreiche Vertragsmuster und umfangreiche Kommentierung zu vertraglichen Regelungen. Neben praktisch ganz erheblichen Themen wie Arbeitszeit, Ausschlussfristen, Befristung oder Mindestlohn, finden sich auch Randthemen, wie Aktien für Arbeitnehmer oder zum Umgang mit Veröffentlichungen und Vorträgen von Arbeitnehmern mit Unternehmensbezug.
Dass die Herausgeber ihr Augenmerk auf Praxisrelevanz legen, lässt sich bereits am Bearbeiterverzeichnis erkennen. Zu den Bearbeitern gehören ganz überwiegend Rechtsanwälte und Arbeitsrichter. Dies führt im Ergebnis zu praxisgerechten Lösungsvorschlägen, die nach Erläuterung der jeweiligen Grundlagen in Formulierungsbeispielen oder taktischen Hinweisen bestehen. Besonders gelungen ist auch die Übersicht über sozialrechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen am Ende eines jeden Themas. Obgleich von erheblicher Bedeutung, werden die sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen allzu oft vernachlässigt.
Trotz seines chronologisch sortierten Inhaltsverzeichnisses gerät das Werk an dieser Stelle teilweise etwas unübersichtlich. Dies ist allerdings weniger einer mangelnden Struktur geschuldet, als der Fülle an abgehandelten Themen und dem damit verbundenen großen Umfang. Zur schnellen Recherche dient daher das umfangreiche Stichwortverzeichnis.
Zur Untermauerung der vertretenen Rechtsansichten verweisen die Autoren durchgehend insbesondere auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie des Bundesarbeitsgerichtes. Soweit es auch an Instanzenrechtsprechung fehlt, wird auf Aufsätze und Kommentierungen namhafter Arbeitsrechtler wie beispielsweise Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis (Mitherausgeber des Erfurter Kommentares zum Arbeitsrecht) verwiesen. Dies stellt sicher, dass auch bei arbeitsgerichtlich noch nicht entschiedenen Fragestellungen auf fundierte und vor allem nachvollziehbare und vertretbare Rechtsauffassungen zurückgegriffen werden kann. Deutlich wird dies etwa in den Kapiteln „Personalfragebogen“ oder „Salvatorische Klauseln“, u.a. relevant bei Anbahnung und bei Abschluss von Arbeitsverträgen.
Soweit das Werk konkreten Klauselvorschlägen die zugrundeliegenden rechtlichen Vorgaben voranstellt, wird leider nicht an allen Stellen die aktuellste obergerichtliche Rechtsprechung berücksichtigt. So vermisst man etwa im Kapitel „Urlaub“ die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Freistellung des Arbeitnehmers unter Abgeltung des Urlaubsanspruches bei außerordentlicher fristloser und vorsorglicher ordentlicher Kündigung (BAG, Urt. v. 10.02.2015 – 9 AZR 455/13). Der Bearbeitungsstand des Werkes wird mit dem Jahre 2016 angegeben. Da mit dieser Entscheidung des BAG eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung verbunden war, hätte man eine Behandlung dieser Entscheidung im Kapitel „Urlaub“ erwartet.
Fazit: Das Werk ist Musterformularbuch und Vertragskommentar zugleich und ist von Praktikern für Praktiker geschrieben. Viele Vertragsmuster und eine umfassende Kommentierung vertraglich relevanter Rechtsthemen machen das Werk zu einem aktuellen, verständlichen Ratgeber, der für jeden Praktiker nahezu uneingeschränkt zu empfehlen ist.