Medicus / Petersen, Allgemeiner Teil des BGB, 11. Auflage, C.F. Müller 2016
Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Kreuztal
Dieter Medicus zählte zu den großen Persönlichkeiten der Zivilrechtslehre in Deutschland. Nach seinem Tode im Jahr 2015 führt Jens Petersen nun auch sein Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches eigenständig weiter, wobei er sich stark an den bekannten und bewährten Strukturen der vorherigen Auflagen orientiert.
Das Werk erscheint mittlerweile in der 11. Auflage und befindet sich auf dem Stand von August 2016. Es handelt sich um ein Hardcover, das dementsprechend langlebig ist. Die Seiten sind griffig und lassen sich dementsprechend gut durchblättern; zudem ist das Papier so dick, dass man Textpassagen farblich markieren kann, ohne dass diese Markierungen dann auf der Rückseite merklich durchscheinen. Der Textteil des Werkes umfasst insgesamt knapp über 500 Seiten, ergänzt durch ein 17-seitiges Stichwortverzeichnis, welches das Auffinden der jeweils relevanten Ausführungen erleichtert. Wichtige Suchbegriffe werden zudem im laufenden Text durch Fettdruck hervorgehoben, was die Suche der jeweils relevanten Abschnitte nochmals komfortabler gestaltet.
Das Lehrbuch gliedert sich in insgesamt fünf Kapitel („Teile“), wobei der dritte Teil zum Rechtsgeschäft das Herzstück bildet und dem Rest sowohl seiner inhaltlichen Relevanz für die Prüfungsleistungen des Studiums als auch seinem Umfang im vorliegenden Werk nach nur eine deutlich untergeordnete Bedeutung zukommt. Die einzelnen Teile sind dann nochmals in Paragraphen unterteilt. Zu Beginn jedes dieser Paragraphen findet man ein ausführliches Literaturverzeichnis mit Monografien und Aufsätzen zu den speziell in diesem Abschnitt behandelten Problematiken. Dies erleichtert dem interessierten Leser die Suche nach weiterführender Literatur zu bestimmten Punkten merklich. Die Standardwerke zum bürgerlichen Recht hingegen sucht man hier vergebens. Sie finden sich nur eingebettet in das allgemeine Abkürzungsverzeichnis zu Beginn des Werkes; ein eigenständiges Literaturverzeichnis vermisst man.
Der erste Teil, die Einführung, befasst sich mit dem Begriff des Privatrechts, seiner Stellung in der Rechtsordnung, dem bürgerlichen Recht im Allgemeinen und dem allgemeinen Teil des BGB im Besonderen. So werden die verschiedenen Abgrenzungstheorien zwischen privatem und öffentlichem Recht behandelt, die den meisten Studierenden wohl eher aus den Vorlesungen zum Verwaltungsrecht geläufig sein dürften, es wird das „allgemeine“ bürgerliche Recht gegen das Sonderprivatrecht abgegrenzt sowie die Stellung des allgemeinen Teils im BGB, seine Funktionen und Inhalte mit Bezug zu den anderen vier Teilen des bürgerlichen Gesetzbuchs erläutert. Hieran schließt sich eine rechtspolitische Analyse des Sinns bzw. Unsinns der von den Vätern des BGB gewählten Konstruktion der „vor die Klammer gezogenen“ allgemeinen Regelungen an. Diese Ausführungen mögen sowohl wissenschaftlich als auch politisch wertvoll sein, werden aber bei den meisten Studierenden – sei es zu Beginn ihres Studiums, aber auch noch in der Examensvorbereitung, wo die Zeit grundsätzlich zu knapp bemessen ist – mangels Klausurrelevanz nur wenig Interesse wecken. In dieser Auflage neu ist die Darstellung der europäischen Einflüsse auf das deutsche bürgerliche Recht, wo insbesondere die aktuellen Reformbestrebungen vorgestellt, aber auch die bereits, vor allem mit Hinblick auf den Verbraucherschutz, ins deutsche Recht eingeflossenen europarechtlichen Vorgaben erläutert werden.
Im zweiten Teil werden die Instrumente des Privatrechts (Vertragsfreiheit, Rechtsverhältnisse, subjektive Rechte und deren Grenzen, Ansprüche und Gestaltungsrechte, Einreden und Einwendungen, die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung) dargestellt. Auch wenn hier ebenfalls die praktische Bedeutung für die Fallbearbeitung gering ist, so verhilft dem Leser die detaillierte Aufgliederung und Erläuterung der einzelnen Kategorien doch zu einem besseren und vertiefteren Verständnis der in den Büchern zwei bis fünf des BGB auftauchenden Regelungen.
Der dritte Teil ist mit 350 Seiten der weitaus umfangreichste und inhaltlich relevanteste für die juristische Ausbildung. Er befasst sich mit dem Rechtsgeschäft sowie allen hierzu gehörigen Rechtsproblemen. Der erste Abschnitt beginnt nochmal mit einer kurzen Erläuterung der Privatautonomie, deren Vor- und Nachteilen sowie Grenzen. Daran anschließend wird die Abgrenzung zwischen Rechtsgeschäften und reinen Gefälligkeiten vorgenommen und damit die Bedeutung des Rechtsbindungswillens für die rechtliche Einordnung einer Handlung dargestellt. Hier wird auch die Frage untersucht, inwiefern sich aus einer reinen Gefälligkeit und dem somit mangelnden Rechtsbindungswillen Schlüsse sogar für den Haftungsmaßstab im Deliktsrecht ableiten lassen. Diese Ausführungen werden Studierenden in der Examensvorbereitung sehr entgegenkommen, einen gerade mit dem Studium beginnenden Neujuristen aber möglicherweise stark verwirren. Hierauf folgt eine Darstellung der verschiedenen Arten von Rechtsgeschäften, unterschieden nach der Anzahl der beteiligten Personen, sowie des Abstraktions- und Trennungsprinzips. Der zweite Abschnitt befasst sich mit der Abgabe und dem Zugang von Willenserklärungen, ihrem Inhalt und ihrer Auslegung sowie dem Widerruf einer bereits abgegebenen Willenserklärung. Hier zeigt sich bereits einer der Schwachpunkte des Lehrbuchs: Während zwar Spezialprobleme aus dem fortgeschrittenen Studium intensiv behandelt werden, tauchen Standardprobleme aus den ersten Semestern kaum auf. So wird im Rahmen der Willenserklärung z.B. an keiner Stelle die „Trierer Weinversteigerung“ mit ihrer Unterteilung in subjektiven und objektiven Erklärungstatbestand erwähnt und erläutert. Ausführungen hierzu folgen erst deutlich später bei den Willensmängeln und auch dort wird die Dreiteilung des subjektiven Erklärungstatbestandes nicht sorgfältig behandelt, sondern der Handlungswille ohne nähere Erläuterungen in einem Satz kurz angesprochen und der Geschäftswille überhaupt nicht thematisiert. Gerade diese einfachen Probleme sind es aber, die den Studierenden zu Beginn ihres Studiums in ihren ersten Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften zum Thema bürgerliches Recht regelmäßig begegnen.
Im Rahmen des Vertragsschlusses bilden die Fragen der rechtlichen Einordnung von Internetauktionen als Angebot bzw. invitatio ad offerendum einen der Schwerpunkte. Angelehnt sind diese Ausführungen dabei immer an Grundsatzurteile des BGH, die die praktische Problematik des Komplexes hervorheben. Daran anschließend werden der Vertrag unter Einbeziehung von AGB sowie typische Probleme des Vertragsschlusses (Dissens, falsche Vertragsgestaltung) behandelt. Etwas deplatziert wirken die Ausführungen zur Gerechtigkeitsgewähr bei Verträgen. Auch hier geht es wieder um rechtspolitische Fragestellungen, die mit dem allgemeinen Teil des BGB wenig zu tun haben.
Der nachfolgende vierte Abschnitt steht dann ganz im Zeichen einer möglichen Unwirksamkeit von Willenserklärungen, beginnend leider etwas unlogisch mit deren Folgen (Teilnichtigkeit, Umdeutung, Bestätigung). Erst danach werden die Gründe für eine solche erläutert, von der Minderjährigkeit der Beteiligten über die Willensvorbehalte, das zur Vernichtung der Willenserklärung berechtigende mangelnde Erklärungsbewusstsein, die Formnichtigkeit sowie Verstöße gegen Gesetz oder die guten Sitten. Schwerpunkte sind hier im Recht der Minderjährigen sowie der Sittenwidrigkeit gesetzt. Der fünfte Abschnitt behandelt dann umfassend die Anfechtung, bevor im sechsten Abschnitt die Möglichkeiten der Willenserklärungen unter Unsicherheit durch Bedingungen bzw. Befristungen sowie der Wegfall der Geschäftsgrundlage thematisiert werden. Insbesondere letzteres wäre eher dem Schuldrecht als dem allgemeinen Teil zuzuordnen gewesen. Der siebte Abschnitt befasst sich dann sehr ausführlich mit der Stellvertretung, an die Abschnitt acht mit der Zustimmung zu Verfügungen Unberechtigter inhaltlich unmittelbar anknüpft.
Der vierte Teil des Werkes behandelt dann die Rechtssubjekte als die im Rechtsverkehr Handelnden, insbesondere die hier vorzunehmende Darstellung der Unterschiede zwischen natürlichen und juristischen Personen. Hier wird der Verein als Regelungsgegenstand des allgemeinen Teils des BGB besonders hervorgehoben. Zudem werden auch Namens- und Persönlichkeitsrechte, ausgehend von ihrem Anknüpfungspunkt in der natürlichen Person, behandelt.
Der fünfte und letzte Teil dient zur Darstellung der Rechtsobjekte, insbesondere der Sachen und den sich aus diesen ergebenden positiven und negativen Folgen sowie den dazugehörigen Regelungen des BGB.
Insgesamt kann das Werk größtenteils überzeugen. Bereits auf dem Klappentext ist klargestellt, dass es sich primär an fortgeschrittene Studierende richtet. Diesen wird es mit seinen Verbindungen zu den anderen Teilen des BGB eine große Hilfe sein und die Detailliertheit der Darstellungen bestimmter Probleme des AT dürfte sowohl bei der Erstellung von Hausarbeiten als auch in der Vorbereitung auf die großen Scheine im Zivilrecht oder gar das Staatsexamen selbst begeistern. Für Anfänger des Jurastudiums, die gerade im ersten Semester ihre Vorlesung zum allgemeinen Teil des BGB hören, ist die Darstellung hingegen viel zu komplex und setzt deutlich über das zu dem Zeitpunkt vorhandene Maß hinausgehende Kenntnisse des gesamten Privatrechts voraus. Daher eignet es sich für die Vorbereitung der Zwischenprüfung nur sehr eingeschränkt, ebenso wie für Studierende in den unteren Semestern entsprechender Bachelor-Studiengänge mit rechtlichem Schwerpunkt. Zu beachten gilt es auch, dass das Werk ein reines Textbuch ist. Sowohl kurze Übungsfälle, anhand derer die Materie erläutert wird, als auch Schemata zum Prüfungsaufbau sind nicht vorhanden. Zurückgegriffen wird aber als „Aufhänger“ für viele Probleme auf Originalfälle des BGH, die erfahrungsgemäß auch von vielen Professoren gerne als Inspiration für ihre eigene Fallgestaltung herangezogen werden. Für eine vollständige Vertiefung der Materie bedarf es aber regelmäßig noch der Hinzuziehung eines entsprechenden Fallbuches oder Prüfungsschemas. Die Inhalte, mit denen dieses „Korsett“ dann zu füllen ist, vermittelt „Der Medicus/Petersen“ aber auch in seiner neusten Auflage wieder gewohnt gut, wenn auch mit leichten Schwächen sowohl bei der Auswahl als auch der Gliederung der einzelnen Themenkomplexe.