Quantcast
Channel: Die Rezensenten
Viewing all articles
Browse latest Browse all 2717

Rezension: StGB

$
0
0
Fischer, Strafgesetzbuch, 64. Auflage, C.H. Beck 2017

Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt



Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christkind, sondern auch die Neuauflage des „Fischer“. Eigentlich muss man zu diesem Kommentar nicht viele Worte verlieren. Wer sich mit Jura beschäftigt, kennt ihn. Das auch vollkommen zu Recht.

Der Fischer ist DER Klassiker und Standardkommentar im Strafrecht. Nun liegt also die 64. Auflage vor. Im Vergleich zum Vorjahr traten wieder einige Veränderungen in Kraft. 42 Vorschriften wurden neu gefasst, geändert oder neu hinzugefügt. Andere Vorschriften wurden demgegenüber aufgehoben. Die Neuauflage war also wieder einmal zwingend erforderlich. Eingearbeitet worden ist beispielsweise schon das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung, wenngleich dieses bei Redaktionsschluss noch nicht in Kraft getreten war. Die bereits in der Vorauflage diskutierte Änderung der Tötungsdelikte ist aktuell weiterhin lediglich eine Diskussion, da die Reform gescheitert ist (hierzu vor § 211).

Ansonsten ist formell weiter alles beim Alten geblieben. Typisch für die Reihe „Beck'sche Kurz-Kommentare“ ist die kleine Schrift mit wenigen Absätzen versehen, um möglichst viel Inhalt darstellen zu können. Schlüsselwörter, zum Teil auch mehrere Worte, sind fett gedruckt, so dass sie sofort beim „Überfliegen“ ins Auge fallen. Zitiert wird überwiegend im Fließtext, was ich prinzipiell nicht so sinnvoll finde. Ich bevorzuge wegen der besseren Lesbarkeit Zitate in Fußnoten. Das ist letztlich Geschmackssache. Ausgewählte Literatur wird zudem zu Beginn wie auch am Ende der Kommentierung aufgelistet. Insgesamt ist der Kommentar trotz der kleinen Schrift, den wenigen Absätzen und den Zitaten im Fließtext aber übersichtlich gestaltet und das Lesen fällt keineswegs schwer. Die gesuchten Probleme lassen sich grundsätzlich leicht finden, vor allem examensrelevante Themen, wie z.B. die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung oder Streitstand zum Mord.

Für mich sind die Straßenverkehrsdelikte von besonderer Bedeutung. Greift man anderswo bei Spezialproblemen zu den jeweiligen Rechtsgebieten auf weitere Fachliteratur zurück, ist dies beim Fischer gerade nicht erforderlich. Die praxisrelevanten Fragestellungen werden souverän erörtert und auf die einschlägige Rechtsprechung wird verwiesen. Dabei hat mir insbesondere die Darstellung des in der Praxis oftmals unterschätzten § 142 StGB gut gefallen. Ob nun die Frage, welcher Schaden bedeutend i.S.d. Vorschrift ist, über die Frage der Dauer der Wartefrist bis hin zur regelmäßig übersehenen Problematik, dass der Vorsatz sich auf einen nicht ganz unerheblichen Sachschaden beziehen muss - Antworten hierauf findet man in dem Werk. Man kann sagen, eine rechtlich fundierte Einlassung nur mit dem Fischerist problemlos möglich. Was aus meiner Sicht fehlt, ist die Berücksichtigung der aktuellen Literatur. In den vergangenen Jahren gab es durchaus lesenswerte Aufsätze zur Unfallflucht. Diese finden jedenfalls keine Erwähnung.

Da der Fischer  - wie bereits erwähnt – der Standardkommentar ist, empfiehlt es sich dringend, schon früh mit ihm zu arbeiten. Der Kommentar ist in vielen Bundesländern im zweiten Staatsexamen als Hilfsmittel während der Klausuren zugelassen. Spätestens dann muss der Umgang mit dem Kommentar gesichert sein.


Der Kommentar ist auch weiterhin großartig und überzeugt in jeglicher Hinsicht. Dabei bleibt es. Er wird unter den Kurz-Kommentaren das Maß aller Dinge bleiben und darf in keinem gut sortierten Bücherregal fehlen. 

Viewing all articles
Browse latest Browse all 2717