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Rezension: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

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Lukas / Dahl (Hrsg.), Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten – Arbeitszeit und Urlaub, 1. Auflage, Recht und Wirtschaft 2016

Von Ass. iur. Fabian Bünnemann, LL.M., Essen



Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist eine der zentralen Kompetenzen von Betriebsräten. Gerade in einer Zeit, in der die Arbeitsbedingungen einem fortschreitenden Flexibilisierungsprozess ausgesetzt sind – allen voran in den sehr relevanten Bereichen Arbeitszeit und Urlaub – erscheint nahezu jede Auseinandersetzung mit den Mitbestimmungsrechten erkenntnisbringend. Dabei ist gerade im Arbeitsrecht sehr oft die Perspektive entscheidend, aus der konkrete Problemfelder, Streitpunkte und auch Herangehensweisen beleuchtet werden.

Das vorliegende Werk von Roland Lukas und Holger Dahl widmet sich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, stellt aber „Arbeitszeit und Urlaub“ in den Fokus. Das dabei entstandene Werk ist mit rund 600 Seiten sehr umfangreich ausgefallen. Dabei legen die Herausgeber einen besonderen Ansatz zugrunde. Das Buch soll als Praxishandbuch dienen – aus Arbeitnehmer- und aus Arbeitgeberperspektive. Dies wird dadurch erreicht, dass im Hauptteil des Buches zu jedem Problemfeld zunächst die Sichtweise des Arbeitgebers und sodann diejenige des Betriebsrates dargestellt werden. „Nicht die gerichtliche Entscheidung“ soll im Mittelpunkt stehen, „sondern die jeweiligen Interessen der Betriebsparteien und deren Lösungsansätze.“ (S. V). Dieser Ansatz erklärt sich bereits aus der Tätigkeit der Herausgeber, die gemeinsam ein auf Konfliktlösungen spezialisiertes Unternehmen betreiben. Dabei trägt die Zusammensetzung des Autorenkreises, allesamt Praktiker, einen großen Anteil daran, diese Herangehensweise in dem Buch umzusetzen.

Das Werk gliedert sich insgesamt in sechs Kapitel. Zunächst werden auf sehr wenigen Seiten die „Allgemeinen Grundsätze der Mitbestimmung in Arbeitszeit- und Urlaubsfragen“ dargelegt (S. 1-3). Es folgen Ausführungen zu den „Kontrollrechte[n] und –pflichten des Betriebsrates“ (S. 5-16) sowie zur Personallogistik (S. 17-43). Das vierte Kapitel stellt sodann den Hauptteil des Buches dar. Hier widmen sich die verschiedenen Autoren der Mitbestimmung in Sachen Arbeitszeit und Urlaub (S. 45-563). Schließlich wird das Augenmerk noch auf die Besonderheiten der „Einigungsstelle in Arbeitszeitfragen“ (S. 565-598) sowie in aller Kürze auf die „Verstöße gegen Mitbestimmungsrechte“ (S. 599-605) gelegt.

Das erste Kapitel zu den „allgemeinen Grundsätzen“ fasst diese zwar knapp und prägnant zusammen. Allerdings scheint dieses Kapitel lediglich eine gekürzte Fassung des fünften Kapitels zu sein. Der Umfang des Mitbestimmungsrechts ist dort (E., Rn. 42-46) deutlich umfangreicher umrissen als im ersten Kapitel (A., Rn. 1). Freut sich der Leser im gleich zu Beginn des Buches über in der Praxis oft wichtige Ausführungen zur Zuständigkeit (A., Rn. 8-10), so wird diese Freude doch arg getrübt, wenn erst im fünften Kapitel die ausführliche Version zu lesen ist (E., Rn. 47-54). Gleiches gilt für die Abschnitte zum Gesetzes- und Tarifvorrang (A., Rn. 5-7; E., Rn. 55-63) sowie zum Initiativrecht des Betriebsrates (vgl. nur A. Rn. 4; E., Rn. 68). Wenngleich es sinnvoll erscheint, bereits zu Beginn des Buches den Anwendungsbereich der Mitbestimmungsrechte zu umreißen, so wäre es in einer Folgeauflage ratsam, den entsprechenden Bereich des fünften Kapitels (oder gar das ganze Kapitel) an Stelle des ersten Kapitels zu setzen. In der momentanen Fassung erscheint das erste Kapitel als bloßes Füllmaterial.

Im Anschluss widmet sich Mückenberger den Kontrollrechten- und Pflichten des Betriebsrates (B.). Dabei hebt sie hervor, dass zwischen arbeitszeitrechtlichen Fragen i.S.d. Arbeitszeitgesetzes, solchen i.S.d. Betriebsverfassungsgesetzes sowie solchen hinsichtlich der Vergütung zu differenzieren ist (B., Rn. 1). Dieser interessante und sensibilisierende Gedanke erscheint im Hinblick auf den Untersuchungsgegenstand des Buches äußerst wichtig. Sodann widmet sich die Autorin den Kontrollrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz, wobei auch hier ein Plädoyer für einen konstruktiven Umgang der Betriebsparteien nicht fehlt (B., Rn. 26, 34).

Unter C. stellt Romeister die Grundzüge der Personallogistik dar. Dieser sehr gut verständliche „Crash-Kurs“ klärt Begriffe (C., Rn. 1-9) und zeigt die Eckpunkte einer jeden Arbeitszeitbedarfsermittlung auf. Der Nutzen dieses Kapitels ist dabei auch für das weitere Verständnis der im Buch dargestellten Interessenlagen nicht zu unterschätzen. Dabei sind es die Beispiele (vgl. nur Rn. 11, 19, 22, 26, 32), anhand derer der Autor die Probleme veranschaulicht, die diese Ausführungen so lesenswert machen.

Es folgt der Hauptteil des Buches (D.). In diesem behandeln verschiedene Autoren das jeweils gleiche Problemfeld zunächst aus Arbeitgeber- und anschließend aus Betriebsratsperspektive. Diese sehr ergiebige Behandlung, insbesondere der arbeitszeitrechtlichen Themenkomplexe, überzeugt voll und ganz. Die dem Buch zugrunde liegende Konzeption führt dazu, Herangehensweisen nicht nur aus der „eigenen“, sondern auch aus der „gegnerischen“ Perspektive kennenzulernen und die dahinter liegenden Interessen zu verstehen. Beispielhaft sei auf die Ausführungen zur „Nutzung von Laptop, Smartphone, iPad, Remotezugängen in der Freizeit“ verwiesen (S. 270 ff.). Zunächst beleuchtet Drosdeck diesen Bereich aus Arbeitgebersicht. Er kritisiert die mangelnde Flexibilität des Arbeitszeitrechts. So stelle unter anderem die Ruhezeitenregelung des § 5 ArbZG die Arbeitgeber „vor dem Hintergrund moderner Kommunikations- und Arbeitsmittel vor eine große Herausforderung“ (S. 278). Weder hingegen fordert eine Betriebsvereinbarung zwecks Klarstellung, dass keine „Verpflichtung zur Nutzung der mobilen Geräte außerhalb der Arbeitszeiten“ besteht (S. 299). Das dahinter liegende Interesse, der Schutz der Arbeitnehmer, wird hier selbstverständlich deutlich höher gewichtet.

Sodann stellt Dahl die Grundlagen der Einigungsstelle in Arbeitszeitfragen dar (E.). Dabei soll zweierlei hervorgehoben werden: Zunächst ist die Darstellung der „Basics“ (E., Rn. 1-41) zur Einigungsstelle sehr gelungen und auch mit dem Thema nicht allzu vertrauten Lesern zu empfehlen. Auch hier legt der Autor an den erforderlichen Stellen den Fokus auf die arbeitszeit- und urlaubsrechtlichen Besonderheiten (vgl. nur E., Rn. 46). Zweitens ist die ausführliche Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zu vorsorgenden Regelungen für Eilfälle (Rn. 82-90) sowie die anschließende Einordnung für die Handhabung in der Praxis (Rn. 91-93) sehr erkenntnisreich.

Im abschließenden sechsten Kapitel setzt sich Löbigmit Verstößen gegen Mitbestimmungsrechte auseinander (F.), was allerdings aufgrund der hierfür verwandten knappen Seitenanzahl nicht über allgemeine Erkenntnisse hinauszugehen vermag und insofern eher die Funktion eines Fazits einnimmt.


Insgesamt überzeugt das Buch trotz kleinerer Mängel durch die besondere Konzeption, die auch in anderen Bereichen des Arbeitsrechts sicherlich interessant wäre. Das Werk ist dadurch sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreten sowie Betriebsräten und Unternehmensjuristen ans Herz zu legen. Insbesondere ist die Beleuchtung der Interessen und Herangehensweisen aus den verschiedenen Perspektiven der Regelung von Mitbestimmungsfragen unverzichtbar, wenn erfolgreiche Verhandlungsergebnisse erzielt werden sollen. Hervorzuheben ist die vielerorts zu findende Veranschaulichung von Problemen. So werden komplexe Fragen auf konkrete Beispiele des Betriebs heruntergebrochen und gerade dadurch sehr verständlich dargestellt. Auch für Studierende im Schwerpunktbereich oder Referendare kann das vorliegende Werk einen großen Mehrwert bieten, wenn sie sich mit den verschiedenen Interessenlagen im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung auseinandersetzen mögen. Zuletzt sei den Herausgebern angeraten, für eine Folgeauflage die Kompatibilität der Kapitel zu überprüfen (s.o.) sowie die Vergabe der Randnummern zu überdenken. Dass gerade im vierten Kapitel ständig eine neue Randnummerierung beginnt, verkompliziert unnötig das Zitieren des Werks.

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