Kaiser / Kaiser / Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen – Band II: Wiederholung und Vertiefung, 5. Auflage, Vahlen 2016
Von Referendar am Hanseatischen Oberlandesgericht Christian F. Bock, Hamburg
Von den erfahrenen Repetitoren erscheint in der 5. Auflage der zweite Band des Skripts „Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen“, mit dem Referendare den Stoff aus dem ersten Band wiederholen und vertiefen sollen. Das Skript adressiert vor allem Referendare, weshalb sich Aufbau und Inhalt des Skripts an deren Bedürfnis orientieren, in einer Examensklausur eine große Stoffmenge in kurzer Zeit zu bewältigen. Dabei erkennen die Autoren „das Zeitproblem“ als wesentliches Hindernis auf dem Weg zu einer gelungenen Examensklausur und treten der zeitlichen Herausforderung mit der Konzeption des Skripts entgegen. Ziel ist es erfahrungsgemäß besonders häufig auftretende prozessuale Konstellationen für die Klausur so vorzubereiten, dass sie in kürzester Zeit unter dem Druck einer Klausur zutreffend bewältigt werden können. Das soll durch eine Zweiteilung erreicht werden. Im ersten Teil werden die entscheidenden Weichen (Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründe) prozessualer Standardprobleme mit Blick auf die Abfassung eines Urteils stark komprimiert dargestellt. Der zweite Teil überprüft anschließend den Wissensstand des Lesers, indem die behandelten Probleme in Kurzfällen auf der linken Seite und der Lösung auf der rechten Seite abgefragt werden.
Wesentliche gesetzliche Änderungen haben die Neuauflage nicht bedingt. Gerichtsentscheidungen weist das Skript nicht nach. Das ist allerdings auch nicht nötig, weil prozessuale Standardprobleme erläutert werden, deren rechtliche Lösung lange geklärt ist. In die Neuauflage sind Erkenntnisse aus aktuellen Examensterminen eingeflossen.
Um die Stoffmenge im Zivilrecht zu bewältigen, ist eine einprägsame Darstellung zivilrechtlicher Probleme geboten, die die Autoren mit zahlreichen Übersichten erreichen (u.a. S. 4 ff., 14 f., 24 ff.). Die Übersichten sind in der Regel so aufbereitet, dass sie sich zum Abschreiben auf eine Karteikarte eignen. Dadurch erspart der Leser Zeit (bspw. S. 14). Besonders hilfreich für Referendare sind kurze Aufbauanleitungen und –übersichten, mit denen die Formalitäten eines Urteils einstudiert werden können (siehe z.B. S. 33, 36, 55). Denn nur in der richtigen Form kann dem korrigierenden Praktiker prozessuales und materielles Wissen ansprechend präsentiert werden. Demgemäß enthält die Darstellung stets eine Einordnung, wo im Aufbau die prozessuale Frage zu problematisieren ist, und konkrete Formulierungsvorschläge (exemplarisch S. 16). Einige Standardfragen des Prozessrechts werden derweil selbst für eine bloße Wiederholung und Vertiefung zu stark verknappt und ein Nachschlagen im ersten Band des Skripts ist unerlässlich. Dennoch werden die entsprechenden Randnummern teilweise nicht nachgewiesen (S. 16 f.). Entweder sollten einige Fragen mit Augenmaß etwas ausführlicher behandelt werden oder eine noch stärkere Verzahnung zwischen den Bänden hergestellt werden.
Für Referendare ist das Skript zur Wiederholung und Vertiefung empfehlenswert. Allerdings lohnt sich wegen der Verzahnung mit dem ersten Band nur ein gemeinsamer Erwerb beider Bände. Ob der Stoff mit Hilfe des Skripts ebenso gut oder besser als mit Karteikarten wiederholt werden kann, ist zweifelhaft. Jedoch komprimiert das Skript zahlreiche examenstypische Konstellationen und kann in zahlreichen Fällen als Blaupause für Karteikarten genutzt werden.