Thode / Wirth / Kuffer (Hrsg.), Praxishandbuch Architektenrecht, 2. Auflage, C.H. Beck 2016
Von RA Daniel Jansen, Köln
In zweiter Auflage wird das umfassend überarbeitete Praxishandbuch Architektenrecht vorgelegt, an dem ein großer Teil des Who is Who der Fachwelt als Autoren verantwortlich zeichnet.
Das knapp eintausend Seiten starke Werk ist in sieben Großkapitel unterteilt, die ihrerseits in Unterkapitel aufgeteilt sind. Standardmäßig werden auch in diesem Werk den Leser unterstützende Druckhervorhebungen dezent eingesetzt. Jedem Unterkapitel ist eine ausführliche Übersicht vorangestellt, die einen schnellen Zugriff auf das gesuchte Thema ermöglicht.
Das erste Großkapitel ist mit „Der Architektenberuf“ überschrieben und stellt eine knackige Einführung in die Strukturen des Architektenberufs dar, indem mögliche Unternehmensformen, der Architektenwettbewerb und die Kalkulation von Planungsleistungen geschildert werden. Der Leser erhält z.B. einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen für die Vergabe von Architektenleistungen. Die fachliche Tiefe der Darstellung kann exemplarisch an den Ausführungen der erheblichen Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Auftraggeber/Auslober deutlich gemacht werden. Richtig weisen die Autoren darauf hin, dass die Einordnung unter den öffentlichen Auftraggeberbegriff nach § 98 Nr. 2 GWB Schwierigkeiten bereitet. Hierbei gelte es, zu beachten, dass mittlerweile viele staatliche Leistungen von privaten Unternehmen erbracht werden, die wiederum aber in erheblichem Umfang der staatlichen Kontrolle unterliegen. Dies hat folglich Auswirkungen auf die Frage, ob hier vergaberechtliche Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Sodann geht es ans Eingemachte: das Kapitel „Der Architekten- und Ingenieurvertrag“. Ausführlich werden Ausführungen zu dem Abschluss, Inhalt und der Beendigung des Architektenvertrages sowie zu der Gestaltung von Architektenverträgen gemacht. Letzteres hat für den beratenden Praktiker den besonderen Reiz, dass sich die Ausführungen sehr hart an der Praxis orientieren und unmittelbare Handlungs- und Formulierungsvorschläge entwickelt werden. So wird eindringlich auf die Gefahr der Vereinbarung eines Pauschalhonorars gewarnt, wonach eine solche nachträglich dem Preisrecht bzw. zwingendem Honorarecht nicht standhält. In der Folge droht der Architekt auf die Geltendmachung lediglich der Mindestsätze beschränkt zu sein, was existentielle Folgen haben kann. Weiter werden typische Fehlerquellen bei der Vertragsgestaltung aus Architektensicht aufgezeigt. So wird beispielsweise dargelegt, dass Architekten aufpassen müssen, dass aus einem gemeinsam abgestimmten Kostenbudget nicht auch ein Beschaffenheitsmerkmal des Architektenwerks hergeleitet wird, mit der Folge dass der Architekt diese Summe als Kostenobergrenze zu beachten hat. Abgerundet wird dieses Kapitel durch die Ausformulierung eines sehr ausführlichen Architektenvertrages im Entwurf.
Im Anschluss folgt das weitere Schwerpunktthema, eine verständliche und erschöpfende Bearbeitung der Haftung des Architekten und Ingenieurs. Hier werden alle möglichen von der Rechtsprechung beantworteten und noch offenen Fragen besprochen. So ist von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Frage, ob dem in seinen Rechtsgütern durch einen Baumangel gefährdetenDritten nach § 823 BGB schon vor Eintritt des Schadens ein vorbeugender deliktischer Anspruch auf Beseitigung des Mangels gegen den Architekten zusteht. Mit überzeugender Argumentation wird dies sodann von dem bearbeitenden Autor verneint.
Jeder Praktiker, der mit Architekten- und Ingenieurrecht zu tun hat, sei es forensisch, sei es in zuvörderst beratender Tätigkeit, wird an diesem Werk seine helle Freude haben und ihm einen Vorsprung vor denen verschaffen, die es nicht besitzen.