Meier / Deinert, Handbuch Betreuungsrecht, 2. Auflage, C.F. Müller 2016
Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Das Betreuungsrecht vereint nicht nur eine Vielzahl beteiligter Personen, sondern ist auch in hohem Maße durch die Rechtsprechung geprägt. Deswegen ist es nur folgerichtig, wenn das inzwischen in zweiter Auflage vorliegende Handbuch zum einen von zwei Praktikern verfasst wurde und sich darüber hinaus am Ablauf eines Betreuungsverfahrens orientiert. Weniger als 500, angenehm lesefreundlich gestaltete Seiten erwarten den Leser und Rechtsanwender und diese Komprimierung ist ein guter Ansatz für ein Handbuch, das eben keinen Kommentar ersetzen soll. Die theoretischen Ausführungen werden durch eine Vielzahl grau hinterlegter Beispiele, gesondert hervorgehobener Hinweise, Aufzählungen, aber auch Graphiken ergänzt. Zahlreiche Muster erleichtern die praktische Umsetzung der Materie für den behördlichen Alltag.
Nachdem das Werk nicht nur dem Volljuristen zur Orientierung dienen soll, ist es nur folgerichtig, dass im ersten Abschnitt die rechtlichen Grundlagen des Betreuungsrechts jedenfalls kurz angerissen werden. Hiernach wird der Ablauf des gerichtlichen Verfahrens bis zur Bestellung des Betreuers erläutert. Weitere Teile befassen den Leser dann mit den Pflichten des Betreuers sowie dem Berufsrecht. Als Anhänge finden sich eine Liste mit genehmigungspflichtigen Maßnahmen sowie ein kleines Glossar mit typischerweise problematischen Rechtsbegriffen.
Was gleich auf den ersten Blick positiv überrascht, sind die vielen Zusatzaspekte, auch prozessualer Natur, die in diesem Handbuch angesprochen werden, ohne dass dabei der Fokus auf das Gesamtverfahren verloren gehen würde. So wird z.B. die Jahresgrenze bei Proberichtern angesprochen (S. 21), die Unterscheidung zwischen Verfahrenspfleger und Rechtsanwalt klar vorgenommen (S. 56), aber auch der Umgang mit Bevollmächtigungen thematisiert, wenn es um die Frage der Errichtung der Betreuung geht (S. 97). Zudem werden alltagswichtige Dinge wie die Hemmung der Verjährung beim Einwilligungsvorbehalt benannt (S. 136).
Darüber hinaus ist lobend zu erwähnen, dass auch Folgefragen aufgegriffen und bei Bedarf mit Lösungsansätzen versehen werden. Dies betrifft etwa die Reaktion auf den pflichtwidrig handelnden Betreuer (S. 147) oder das schwierige Zusammenspiel zwischen dem Aufgabenkreis Vermögenssorge bei weiterhin bestehender Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (S. 242). Aber auch die Haftung des Betreuers wird in einem eigenen Kapitel (S. 414 ff.) als Problem benannt und mit aktuellen Streitfragen aufbereitet (z.B. die angeblich verspätete Wohnungsauflösung).
Als sehr gelungen empfinde ich aus dem weit gefächerten Kapitel zu den Aufgaben des Betreuers den Unterabschnitt zur Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten (S. 330 ff.). Gerade die Wahrnehmung von Rechten (und Pflichten) in familienrechtlichen Verfahren, etwa wenn es um die Frage des Ruhens des Sorgerechts geht (S. 350), ist eine heikle und mit weitreichenden Folgen verknüpfte Aufgabe des Betreuers, sodass mit den hier gegebenen Basisinformationen eine erste Einschätzung für die Verfahrensbeteiligten möglich ist, wobei vertiefte Recherchen in anderen Erkenntnisquellen je nach Einzelfall geboten sind. Auch das Unterkapitel zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen (S. 396 ff.) ist lesenswert, insbesondere da die aktuelle BGH-Rechtsprechung eingearbeitet wurde.
Insgesamt hat mich das Handbuch überzeugt. Die Lektüre geht flüssig voran, die Ergänzung der Theorie mit Beispielen und Mustern ist vorbildlich und auch die Untermauerung mit Fundstellen aus Literatur und Rechtsprechung ist aktuell und zugleich fundiert, jedenfalls was meine Stichproben ergeben haben. Natürlich wird man für Detailfragen oft noch zusätzlich einen Kommentar heranziehen müssen, aber den notwendigen Überblick über die Materie verschafft das Handbuch in erfreulicher Güte.