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Rezension: Europäische Grundrechte-Charta

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Stern / Sachs, Europäische Grundrechte-Charta, 1. Auflage, C.H. Beck 2016

Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Kreuztal



Mit dem Kommentar zur Europäischen Grundrechtecharta von Klaus Stern und Michael Sachs ist 2016 nach zehn Jahren quasi der Nachfolger des bekannten und beliebten Tettinger / Stern erschienen. Mit seinem hochdekorierten Autorenteam aus namhaften Wissenschaftlern setzt er die Tradition des meinungsfreudigen „Kölner Kommentars“ fort. Dabei können die Autoren auf eine seit nunmehr 15 Jahren lebhaft geführte Diskussion über die Grundrechtecharta in Literatur und Rechtsprechung zurückgreifen, die sie dezidiert auswerten.

Das Werk befindet sich hierbei auf dem Stand von Anfang 2016. Es handelt sich um ein Hardcover und ist dementsprechend sehr langlebig. Die Seiten sind griffig und lassen sich gut durchblättern. Das Werk umfasst insgesamt über 800 Seiten Text, ergänzt durch ein 13-seitiges Sachverzeichnis, welches das Auffinden der jeweils relevanten Ausführungen erleichtert. Hervorhebungen wichtiger Suchbegriffe durch Fettdruck im laufenden Text lässt es hingegen schmerzlich vermissen.

Der Kommentierung vorangestellt ist ein sehr umfassendes, 10-seitiges Literaturverzeichnis, das alle Standardwerke zum deutschen und europäischen Verfassungsrecht enthält, wobei sich die Autoren hier nicht nur auf die deutsche Perspektive beschränkt, sondern auch internationale Literatur ausgewertet haben. Die Ausführungen zu den einzelnen Grundrechten beginnen mit dem Abdruck der kommentierten Norm und der Angabe, in welchen supra- und internationalen Rechtsakten sowie mitgliedsstaatlichen nationalen Verfassungsbestimmungen das jeweilige Schutzgut noch verbürgt ist. Daran schließt sich die Liste der neben den Standardwerken aus dem Literaturverzeichnis ausgewerteten Schriften sowie der einschlägigen Entscheidungen des EuGH und EGMR zu diesem Grundrecht an. Ein Inhaltsverzeichnis der Kommentierung findet sich leider lediglich für das erste Kapitel „Einführung und Grundlagen“. Ein solches hätte die Suche nach bestimmten Themenkomplexen in den Ausführungen deutlich erleichtert.

Der Kommentierung zu den einzelnen Artikeln der Charta gehen zwei allgemein, einführende Kapitel voran. Das erste, 65 Seiten umfassende Kapitel befasst sich mit dem europäischen Grundrechtsregime vor Inkrafttreten der Charta durch den Vertrag von Lissabon sowie der Entstehungsgeschichte der Grundrechtecharta. Hieran anschließend wird ausführlich auf den seitdem bestehenden Status Quo der Grundrechte eingegangen, insbesondere das Verhältnis der grundrechtlichen Bestimmungen aus Charta, EMRK, Rechtsprechungs-Grundrechten des EuGH und den nationalen Grundrechtsgewährleistungen zueinander dargestellt. Sodann werden die Charta-internen Aspekte der Anwendung, Auslegung und Tragweite der Grundrechte unter Vorgriff auf die unter Titel VII nochmals ausführlich behandelten Regelungen erläutert, wobei insbesondere auf die Abgrenzung zwischen „echten“ Grundrechten und Freiheiten gegenüber den Grundsätzen eingegangen und die Frage nach den Grundrechtsverpflichteten untersucht wird. Zuletzt werden die sich aus den mehrdimensionalen Grundrechtsregimen ergebenden Spannungen zwischen den höchsten nationalen und europäischen Gerichten beleuchtet.

Das zweite einleitende Kapitel behandelt allgemeine Fragen zu Anwendung und Auslegung der Charta. Den Schwerpunkt bildet hier die Problematik der ständigen Mehrsprachigkeit im Unionsrecht. In den Mitgliedsstaaten der Union gibt es derzeit 24 verschiedene Amtssprachen, die nach der Rechtsprechung des EuGH gleichberechtigt nebeneinander stehen. Wie die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten gelöst werden können wird ausführlich auch anhand linguistischer Methoden dargestellt, die man so in einem juristischen Kommentar nicht unbedingt erwarten würde. Die Ausführungen schärfen aber das Bewusstsein des Lesers für eines der Kernprobleme bei der Interpretation europäischer Normen. Daran anschließend werden noch kurz die allgemeinen Interpretationsmethoden für juristische Normen erläutert, wobei vertieft auf die vom EuGH spezifisch für die europäischen Grundrechte entwickelten Auslegungsmethoden eingegangen wird. Danach wird die Bedeutung der Ausnahmeregelungen für Großbritannien und Polen durch das Protokoll Nr. 30 sowie die zwischenzeitig angedachte Ausdehnung auch auf Tschechien behandelt, bevor als letztes die christlich geprägte Verfassungstradition der europäischen Staaten als Ausgangspunkt des der Charta zugrundeliegenden Menschenbildes dargestellt wird.

Die eigentliche Kommentierung zur Grundrechtecharta beginnt mit der Präambel, der eine besondere Bedeutung für die Auslegung der Charta-Bestimmungen zukommt. Hier liegt der Schwerpunkt auf ihrer Entstehungsgeschichte. Die Entstehung der jeweiligen Bestimmung bildet auch in den Ausführungen zu den einzelnen Grundrechten den Ausgangspunkt der Darstellungen. Hier werden zunächst unter Zugrundelegung der Erläuterungen des Präsidiums zu der jeweiligen Norm die Beratungen im Grundrechtkonvent kurz dargestellt. Sofern es Besonderheiten bezüglich einer Gewährleistung gibt, wie etwa die Aktualität der Thematiken Sterbehilfe und Abtreibung bei Art. 2 GRCh sowie der europäische Datenschutz-Grundverordnung bei Art. 8 GRCh oder die divergierende Rechtsprechungspraxis von EuGH und EGMR zur Eigentumsfreiheit, so werden auch diese hier schon kurz thematisiert. Zudem wird auch auf eventuelle parallele Gewährleistungen im sonstigen europäischen Recht, der EMRK oder den Verfassungen der Mitgliedsstaaten eingegangen, sofern diese für die Auslegung der Charta-Bestimmungen relevant sind. Danach erfolgt in der sog. „Detail-Kommentierung“ eine grob am klassischen Prüfungsaufbau für Grundrechte orientierte Darstellung von sachlichem und persönlichem Schutzbereich der Gewährleistung, den möglichen Eingriffsformen sowie den Schranken des Grundrechts und den bestehenden Rechtfertigungsgründen für Eingriffe. Wo ein Grundrecht mehrere zueinander klar abgrenzbare Schutzbereiche enthält (wie z.B. Art. 7 GRCh), werden diese Details für die einzelnen Gewährleistungen gesondert erläutert. Den Kommentierungen zur den Regelungskomplexen der Titel V und VI der Charta ist zudem noch eine Einleitung gewidmet, um die Besonderheiten der dort verbürgten Rechte im Europarecht vertieft und losgelöst von den einzelnen Regelungsgehalten der jeweiligen Grundrechte zu erläutern.

Das Werk vermag in seiner Gesamtheit zu überzeugen. Den Autoren gelingt eine sehr gute Darstellung der einzelnen grundrechtlichen Gewährleistungen der Charta. Sie systematisieren sehr gelungen und verständlich die Rechtsprechungspraxis des EuGH und die Ansichten der Literatur, binden dabei die bestehenden Bezüge zur Rechtsprechung des EGMR und der nationalen (Verfassungs-) Gerichte gut ein und sind auf der anderen Seite auch selbst sehr meinungsfreudig in ihren Ausführungen (hier sind als sehr positives Beispiel die Ausführungen zur Bindung der Mitgliedsstaaten an die Charta bei Art. 51 hervorzuheben). Damit gibt das Werk den aktuellen Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung vollumfänglich wieder und bereichert ihn um die eigenen Ansichten der Autoren. Das Werk ist daher insbesondere für den mit europarechtlich geprägten Fragestellungen befassten Wissenschaftler und Praktiker eine ausgezeichnete Wahl, soll aber auch interessierten Studierenden empfohlen sein. Sie alle werden ihre helle Freude an dem Kommentar haben.

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