Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Carl Heymanns 2016
Von Ref. iur. Jean Pascal Slotwinski, LL.M. (Edinburgh), Düsseldorf
Der Tatbestand der Patentverletzung wird von vielen patentrechtlichen Kommentatoren zu Recht als mitunter schwierigste Materie des Patentrechts beschrieben. Die Verzahnung rechtlicher und technischer Fragestellungen fordert vom Rechtsanwender in der Tat nicht nur juristische Fachkenntnisse, sondern ebenso einen Sinn für technische Zusammenhänge. Eine umfassende Behandlung dieser Thematik bietet Dr. Thomas Kühnen, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf, nunmehr in der 8. Auflage seines Handbuchs der Patentverletzung, welches 2016 erschien. Den Hauptgrund für das Erscheinen der Neuauflage beschreibt der Autor im Vorwort mit dem Erlass des EuGH-Urteils in der Rechtssache Huawei Technologies/ZTE, bei dem das Gericht die kartellrechtliche Zwangslizenz für standartessentielle Patente von Grund auf neu ordnete. Neben der standardgemäßen Aktualisierung der Rechtsprechung auf den Stand bis einschließlich September 2015 wurden zusätzliche Ausführungen im Hinblick auf die Höhe von FRAND-Lizenzen sowie Darlegungen zum Schutze von Ersatz- und Zubehörteilen in das Werk mit aufgenommen. Grob gliedert sich das Handbuch in zehn Abschnitte auf insgesamt rund 920 Seiten und kann mittels zusätzlichen Freischaltcodes über das Jurion-Portal auch online abgerufen werden.
Direkt der erste Abschnitt widmet sich dem Kern des patentrechtlichen Ausschließlichkeitsrechts, seiner Schutzbereichsbestimmung. Hierbei kommt es für den Patentrechtsinhaber auf die wesentliche Frage an, ob die Verwendung einer technischen Lehre durch einen Dritten eine (potentielle) Verletzung des eigenen Schutzrechts darstellt, oder aber eine legitime und damit hinzunehmende Ausübungshandlung ist. Zur Veranschaulichung der Materie arbeitet der Autor mit vielen Beispielen aus der Praxis und stellt eine Vielzahl von Gerichtsverfahren mit den dazugehörigen streitgegenständlichen Patenten dar. Hierdurch wird gerade fachfremden Nutzern ein erstes Gefühl für die Verquickung technischer und rechtlicher Fragen vermittelt, da sich der Schutzbereich des Patents aus dessen Patentansprüchen ergibt, welche anhand der Patentbeschreibung und Patentzeichnung im Wege der Auslegung ermittelt werden müssen. Zusätzlich werden dem Praktiker im gesamten Werk sowohl Praxistipps, als auch Formulierungsbeispiele an die Hand gegeben, was den primären Adressatenkreis des Rechtsanwenders zusätzlich unterstreicht. Des Weiteren widmet sich dieser Abschnitt zunächst ausführlich den unterschiedlichen patentrechtlichen Benutzungshandlungen, wie etwa der äquivalenten Benutzungsform, um sodann dezidiert auf die Möglichkeit der mittelbaren Patentverletzung einzugehen. Sowohl hier, als auch im weiteren Verlauf des gesamten Handbuchs wissen die Ausführungen durch eine klare Sprache zu überzeugen und kommen ohne einen überladenen Fußnotenapparat aus.
Im zweiten Abschnitt stellt das Handbuch ausführlich die patentrechtliche Sachverhaltsermittlung dar, um den konkreten Verletzungstatbestand festzulegen. Eine solche kann insbesondere dann Schwierigkeiten aufweisen, wenn kein hinreichendes Muster der angegriffenen Ausführungsformen am Markt erhältlich und der Patentinhaber auf Besichtigungs- und Vorlageverpflichtungsansprüche zur Beweissicherung und Sachaufklärung angewiesen ist. Für die Praxis ebenso relevant sind Fragen im Zusammenhang mit Grenzbeschlagnahmen oder Testkäufen, die gleichsam im Rahmen dieses Abschnittes dargelegt werden. Beschlossen wird dieser Teil mit einer Auseinandersetzung mit äußerst praxisrelevanten Vorüberlegungen, die vom Rechtsanwender im Vorfeld eines Prozesses häufig vernachlässigt werden und im Extremfall zu einem regelrechten Prozesshindernis führen können. Hierunter fallen insbesondere Kostenfragen, zusätzliche Voraussetzungen der Prozessführung im Ausland etc.
Bevor sich mit dem konkreten Patentverletzungsverfahren beschäftigt wird, werden im dritten Abschnitt einige vorprozessuale Handlungsmöglichkeiten erörtert. Vor allem wird auf die im gewerblichen Rechtsschutz wichtige Möglichkeit der Abmahnung eingegangen, die in der Praxis von großer Bedeutung ist und eine wichtige Alternative zum Klageverfahren darstellt. Die Ausführungen werden durch hilfreiche Formulierungstipps angereichert und behandeln die Thematik in ausreichendem Umfang. Sodann knüpft der Verfasser an das eigentliche Klageverfahren an, bei dem zunächst auf die praktisch sehr relevante Frage der gerichtlichen Zuständigkeit eingegangen wird. Die Internationalisierung des Patentrechts gepaart mit der Tatsache, dass häufig grenzüberschreitende Sachverhalte auftreten, macht die Berücksichtigung dieser Thematik unerlässlich. Das Gleiche gilt für die Frage der Aktivlegitimation des Klägers und der Passivlegitimation des Beklagten, bei der sich gerade im Falle patentrechtlicher Lizenzerteilungen und mittelbaren Patentverletzungen praktisch relevante Fragen stellen. Systematisch werden sodann die vielfältigen Abwehransprüche, die dem Patentinhaber aus §§ 139 ff. PatG und dem allgemeinen Zivilrecht zustehen, in angemessenem Umfang erörtert und mit einer Checkliste für Kläger beschlossen.
Ein umfangreiches Handbuch muss sich zwangsläufig auch mit den Verteidigungsmöglichkeiten des Beklagten befassen. Der Verfasser erörtert ausführlich verschiedene Strategien, die sich ein potentieller Patentverletzer im Falle eines drohenden Verfahrens zunutze machen kann. Auch die zumindest diskussionswürdige Praktik der „Torpedoklage“ als Verteidigungsmittel, also der Anstrengung einer negativen Feststellungsklage mit dem Ziel ein in Deutschland rechtshängiges Verfahren erheblich zu verzögern, wird hier angesprochen. Wie eingangs angeführt, sind die Ausführungen zum kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand komplett überarbeitet. Sie werden unter Einbeziehung der neuen EuGH-Rechtsprechung hinreichend behandelt. Auch wie im vorherigen Abschnitt wird dieser Teil mit einer Checkliste für den Beklagten beschlossen und bietet für den Rechtsanwender wertvolle Hinweise.
Erwähnung finden sodann mehrere weitere Verfahrensarten, wie das Rechtsmittelverfahren, die einstweilige Verfügung, die negative Feststellungsklage, die Vollstreckungsabwehrklage/Restitutionsklage sowie die Nebenintervention. Angenehmerweise werden die Ausführungen in gebotener Kürze gehalten und nicht unnötig in die Länge gezogen. Auch die anschließenden Erläuterungen im Zusammenhang mit dem Zwangsvollstreckungsverfahren lesen sich flüssig und beschränken sich auf wesentliche Ausführungen zum Ordnungsmittel- und Zwangsmittelverfahren. Abschließend kommt dem Schadensersatzanspruch noch eine besondere Bedeutung in Form eines eigenen Abschnitts zu, da sich vor allem die Schadensberechnung bei einer festgestellten Patentrechtsverletzung nicht immer einfach gestaltet und im gewerblichen Rechtsschutz einigen Besonderheiten unterworfen ist. Endgültig abgeschlossen wir das Handbuch mit einem Abschnitt über Sonstiges, was vorliegend Fragen zum Sachverständigenbeweise, dem Streitwert und letztlich der Prozesskostenhilfe bedeutet.
Im Ergebnis ist das Handbuch mit 209,- EUR preislich moderat veranschlagt und kann nach wie vor als absolutes Standardnachschlagewerk für Fragen rund um die Patentverletzung gewertet werden, da alle Phasen des Verletzungsverfahrens behandelt werden. Die Expertise des Autors als Fachmann auf diesem Gebiet ist unverkennbar und bietet jedem Rechtsanwender, der sich mit Fragen der Schutzrechtsverletzung auseinandersetzen muss, einen guten Einblick in die Materie. Insbesondere die Praxistipps und Formulierungshinweise können gewinnbringend verwendet werden und werten das Werk durchaus auf.