Gerst (Hrsg.), Zeugen in der Hauptverhandlung, 1. Auflage, ZAP 2016
Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Der Umgang mit Zeugen in der Hauptverhandlung wird nicht nur in zahlreichen Fortbildungsseminaren erörtert, sondern ist auch Gegenstand der juristischen Literatur. Neben Büchern speziell zur Aussagepsychologie befassen sich aber inzwischen auch zahlreiche Werke mit der Tätigkeit des Rechtsanwalts bzw. Verteidigers, der sich schon weit im Vorfeld der Hauptverhandlung darüber im Klaren sein muss, wie und mit welchen Mitteln er der prozessualen Wahrheit durch die Zeugenvernehmung näher kommen möchte. Das sechsköpfige Autorenteam besteht dabei ausschließlich aus Rechtsanwälten, die auch die Fachanwaltsqualifikation im Strafrecht innehaben. Das nun vorliegende Handbuch bearbeitet auf ca. 550 Seiten inklusive Verzeichnissen die Thematik und möchte dabei ein Gesamtbild zur rechtlichen und technisch-taktischen Seite der Vernehmung bieten.
Inhaltlich wird das Buch in zwei annähernd gleich große Teile aufgegliedert, wobei der erste Teil „Praxis der Zeugenvernehmung“ verschiedene besondere Zeugen, psychologische und taktische Fragen und die Rolle des Zeugenbeistands aufgreift, im zweiten Teil dann die Normen der StPO, die Bezug zum Zeugen haben, in den Fokus gerückt werden. Wenn man dann in den einzelnen Unterkapiteln schmökert, wird schnell klar, dass die Autoren es kaum auf die Hauptverhandlung beim Strafrichter abgesehen haben, sondern Verfahren in den Blick genommen werden, bei denen eine ausführliche Vernehmung von Zeugen nötig und sinnvoll ist und auch entsprechende Vorarbeiten erforderlich sind: dies betrifft nicht nur die Informationsgewinnung vorab oder die genaue Dokumentation der vorher stattgefundenen Befragungen, sondern auch die Überlegung, ein bestimmtes Vernehmungssetting mit dem Zeugen herbeizuführen. Aber auch die Fragetechnik kann und muss in komplexen Fällen ausgefeilt werden, um sich der jeweiligen Wirkung der gestellten Frage bewusst zu werden und dann die gewonnenen Ergebnisse richtig einordnen zu können. Andererseits können Fragetypen auch gezielt eingesetzt werden, um dampfplaudernde Zeugen einzufangen, andererseits auch um den übrigen Prozessbeteiligten wichtige Teilaspekte der Aussage affirmativ vor Augen zu halten. Es bedarf also eines hohen Maßes an Selbstkontrolle und ständiger Übung, wenn man sich ein entsprechendes Vernehmungsgerüst konstruiert. Die als Beispiele immer wieder eingestreuten Vernehmungsausschnitte mit Fragen und Antworten offenbaren dem Leser dabei plastisch die wichtigen Details.
Neben solchen lesenswerten Ausführungen zum Handwerk der Vernehmung findet man auch Kapitel zu rechtlich bzw. tatsächlich schwierigen Konstellationen, etwa zur Zeugenstellung des Verteidigers samt der damit einhergehenden prozessualen Rechte und Pflichten, oder auch zur Doppelrolle des Nebenklägers als Zeuge, der mit seiner Rolle als Opfer natürlich eine gewisse Disposition innehat und nie frei ganz von Einflüssen aussagen kann, die (u.a.) vom Verteidiger dann herauszuarbeiten sind.
Im zweiten Teil werden aber beileibe nicht nur die rechtlichen Elemente im Sinne der StPO-Normen abgeklappert, sondern wiederum Verknüpfungen zu den tatsächlichen Vorgängen mitsamt den daraus resultierenden Folgeproblemen geknüpft. Dies ist zu sehen bei den Ausführungen zum Anwendungsbereich des Auskunftsverweigerungsrechts oder den durchaus berechtigt kritischen Anmerkungen zur audiovisuellen Vernehmung zum Schutz des Opfers, wo doch, jedenfalls aus Sicht des Verteidigers, die Opferrolle noch unbewiesen ist. Auch die Notwendigkeit der geschlossenen Befragung wird richtigerweise betont, wenngleich die Problematik dazwischenfragender anderer Prozessbeteiligter alltägliche Praxis ist.
Mir persönlich hat eines der letzten Kapitel, nämlich die Zurückweisung (angeblich) ungeeigneter Fragen, am besten gefallen. Denn die dortigen Erläuterungen sind für alle Prozessbeteiligten in komprimierter Form ein Appell an die Selbstdisziplin: an den Fragenden und an die die Fragen beanstandenden übrigen Prozessbeteiligten.
Insgesamt erachte ich die mit dem Buch erstrebte Zielsetzung als erfüllt an: sowohl für Einsteiger wie auch für versierte Strafrechtler bietet das Buch wichtige und detaillierte Erkenntnisse, die man in dieser Aufmachung nicht zwingend an anderer Stelle findet. Die Konzentration auf das Strafverfahren macht das Buch natürlich zu einer spezielleren Lektüre als Konkurrenzwerke zur allgemeinen Zeugenvernehmung (Wendler/Hoffmann; Treuer/Schönberg).