Fechner / Wössner, Journalistenrecht – Die wichtigsten Fragen aus dem redaktionellen Berufsalltag, 2. Auflage, Mohr Siebeck 2012
Von Prof. Dr. Tobias Gostomzyk, Technische Universität Dortmund
„Journalistenrecht“ ist für Praktiker eine wirklich gute, weil äußerst anwendungsfreundliche Handreichung: Ausgangspunkt sind rechtliche Fragen, die sich im Berufsalltag von Journalisten stellen können. Basis für die Auswahl dieser Fragen waren – so die Autoren im Vorwort selbst – eine Befragung von Print-, Rundfunk- und Online-Journalisten; also die Erwartungen von Praktikern. Adressatengerechter kann eine Themenauswahl kaum gelingen. Konsequenterweise folgt auch die Struktur des über 200 Seiten starken Buches praktischen, weil handlungsorientierten Erwägungen: Genauer, dem redaktionellen Berufsalltag – beginnend von der Themenfindung, über die Recherche und Themenumsetzung bis hin zur redaktionellen Abnahme, den Reaktionen auf eine Berichterstattung sowie dem Wiederaufgreifen eines Themas. Diesen einzelnen Phasen von der Idee für einen journalistischen Beitrag bis hin zu seiner Veröffentlichung sind jeweils zugehörige Fragen zugeordnet. Um nur ein Beispiel zu nennen: Phase der Themenfindung à„Wie verbindlich sind „Sperrfristen“ und „Exklusivverträge“?“ (S. 7 ff.). Zur Beantwortung dieser Frage wird erklärt, was unter Sperrfristen und Exklusivverträgen zu verstehen ist und wie sie sich rechtlich bewerten lassen. Hinzu kommt ein praktischer Fall zur Sperrfrist, der das Vermittelte sowohl einüben lässt als auch vertieft vermittelt. Überdies fehlen nicht sogenannte Hinweise als wichtige Tipps und Denkanstöße für die Praxis: „Ein Exklusivvertrag hat keinerlei Wirkung auf konkurrierende Medien. Deshalb dürfen sich die „ausgeschlossenen“ Medien aus erreichbaren Quellen informieren und über ihre so gewonnenen Erkenntnisse berichten.“ (S. 9). Außerdem halten die Autoren ein nützliches Muster für einen praktisch einsetzbaren Exklusivvertrag bereit (S. 9 bis 11). Weiter lassen sich im „Journalistenrecht“ Grafiken finden, um rechtliche Prüferwägungen besser zu verstehen.
Zu guter Letzt ist das Werk in klarer Sprache äußerst verständlich geschrieben, so dass das Lesen – trotz der häufig gerade bei Journalisten als trocken verrufenen Rechtsmaterie – ein Vergnügen ist. Eben kein Juristendeutsch. Was sollte ein Journalist mehr von einem anwendungsfreundlichen, weil handlungsorientierten Rechtsratgeber erwarten wollen? Dasselbe Grundprinzip wird auf andere Fragen übertragen, die etwas lauten können: „Darf ein Journalist überall recherchieren?“ (S. 14 ff.), „Kann der Journalist Behördenauskünfte erzwingen?“ (S. 45 ff.) oder „Was tun, wenn der Anwalt schreibt?“ (S. 140 ff.).
Alleine über den Begriff „Journalistenrecht“ ließe sich diskutieren. Ist er wirklich treffender als „Medienrecht für Journalisten“? Aber das wäre angesichts dieses überaus gelungenen Buches fast wie das Haar in der Suppe zu suchen. Verzichten wir darauf. Alles in allem merkt man vielmehr, dass mit Axel Wössner– neben dem Universitätsprofessor Frank Fechner– auch ein Praktiker beteiligt war. Diese Symbiose von Theorie und Praxis kommt dem Buch in hohem Maße zugute. So gehört das „Journalistenrecht“ ohne Zweifel zu den derzeit besten Rechtsanwendungsbüchern für Journalisten! Nicht zu vergessen, auch wegen seines vergleichsweise moderaten Verkaufspreises von 19,- EUR. Es sollte gerade wegen seiner Handlungsorientierung in jeder Redaktion, aber auch bei freien Journalisten zu finden sein – gerade weil es sich durch eine von gängigen Werken abweichende, stark an Praxiserwartungen orientierte Vermittlungsform auszeichnet.