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Rezension: SGB VI

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Eichenhofer / Wenner (Hrsg.), Kommentar zum SGB VI, 1. Auflage, Luchterhand 2014

Von RAin, FAin für Medizinrecht und FAin für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken



Das Werk Eichenhofer/Wenner, Kommentar zum SGB VI – gesetzliche Rentenversicherung - ist in der 1. Auflage über den Luchterhand-Verlag 2014, ISBN: 978-3-472-07859-3, erschienen. Das Werk umfasst 975 Seiten und ist zu einem Preis von 129,00 € zu erwerben.

Das Werk enthält eine gründliche Kommentierung der Vorschriften des SGB VI und stellt die aktuelle Rechtslage dar. Der Aufbau ist übersichtlich. Jede Vorschrift enthält eine kleine Einführung in Form eines Überblicks bzw. einer Inhaltsübersicht. Daran schließen sich die Einzelerläuterungen der Vorschriften an. Zum Teil enthalten einzelne Vorschriften Ausführungen zur Entstehungsgeschichte, was das Rentenrecht in seiner Komplexität durchaus leichter verständlich macht. Das Gesamtwerk ist zwar nicht derart ausführlich wie beispielsweise das Standard-Werk Kassler Kommentar, jedoch werden die einzelnen Vorschriften in ausreichendem Maße kommentiert, womit das Werk als fundierter Praxiskommentar denjenigen Juristen hilfreich ist, die mit dem SGB VI befasst sind. Hervorzuheben ist, dass der Inhalt des Kommentars auch kostenlos online als „j-Book“ auf JURION.de genutzt werden. Der Online-Zugriff ist im Preis des Praxiskommentars enthalten. Somit ist ein effektives Arbeiten möglich.

Zum Aufbau ist im Übrigen noch anzumerken, dass das Werk umfassende Rechtsprechungshinweise sowie Hinweise auf weiterführende Literatur enthält, und zwar überwiegend in Fußnoten. Etwas irritierend ist die Kommentierung von Jung (§§ 1-32) und Gleitze/Gabriel (§§ 99-154), da diese Autoren die Rechtsprechungs- und Literaturhinweise im Text aufnehmen, während die weiteren Autoren diese in den Fußnoten zitieren. Insoweit wäre ein einheitlicher Aufbau wünschenswert. Auch enthält das Werk keine weitergehenden Hinweise bzw. Erläuterungen zu Vorschriften außerhalb des SGB VI, was das Arbeiten mit dem Werk vereinfachen würde, da ein weiterer Zugriff auf andere Kommentare bzw. Gesetze sich erübrigen würde. Beispielshaft seien hier die §§ 9 ff. (Leistungen zur Teilhabe) erwähnt, die Bezug nehmen auf Vorschriften im SGB IX.

Als Fazit ist festzuhalten, dass das Werk als Praxis- und Basiskommentar mit oben genannten Abstrichen einen guten Überblick über das SGB VI enthält. Das Preis-Leistungs-Verhältnis erscheint angemessen. Empfohlen wird der Kommentar denjenigen, die mit der Materie des gesetzlichen Rentenrechts befasst sind, wie z. B. Richtern, Rechtsanwälten, Rentenberatern oder auch Sachbearbeitern von Sozialleistungsträgern.

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