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Rezension: Handelsrecht

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Brox / Henssler, Handelsrecht, 22. Auflage, C.H. Beck 2016

Von stud. iur. Maren Wöbbeking, Göttingen



Die zweiundzwanzigste Auflage dieses Bestsellers, der ursprünglich von Hans Brox ins Leben gerufen wurde und heute von Martin Henssler fortgeführt wird, präsentiert sich in gewohnter und zugleich deutlich überarbeiteter Manier. Grundsätzlich erwartet den Leser mit 365 Seiten immer noch ein sehr umfassendes Lehrbuch zum Handelsrecht. Es wurde jedoch im Hinblick auf die eher geringe Relevanz für das Examen, der Abschnitt zum Wertpapierrecht, namentlich das Scheck- und Wechselrecht, im Sinne des Pflichtstoffs deutlich gekürzt. Der Schwerpunkt dieser Auflage liegt somit, wie der Titel schon verspricht, tatsächlich im klassischen Handelsrecht des HGB und konzentriert sich auf dessen wichtigste Vorschriften. Anbei wird zudem aber auch das Recht der Kreditkarte und der EC-Karte behandelt, welches erwähnenswerter Weise nicht nur für zivilrechtliche Klausuren, sondern auch im Rahmen des Strafrechts, wie zum Beispiel beim Betrug immer mehr an Aktualität gewinnt.

Hensslers Buch wendet sich an (mindestens) zwei verschiedene Zielgruppen von Studenten. So eignet es sich hervorragend als Einführung und Grundstein für den Schwerpunkt im Handelsrecht, indem es neben dem Handelsrecht auch das Wertpapierrecht und mit immerhin circa 20 Seiten sogar das Bilanzierungsrecht in Grundzügen abdeckt. Daneben eignet es sich aber sogar für jene Studenten, die nur einen schnellen aber umfassenden Überblick über das Handelsrecht erlangen wollen. Sei es für die großen Scheine oder das Examen. Gerade die Unterteilung in das Handelsrecht auf der einen und das Wertpapierrecht auf der anderen Seite erlaubt es nämlich dem Leser, das Buch auf den Examenspflichtstoff (und damit auf circa 260 Seiten) zu reduzieren.

Attraktiv macht den Brox/Henssler zudem – gerade im Vergleich zu vielen anderen Lehrbüchern – dass er inhaltlich und optisch nicht überladen ist. So sind die Seiten nicht etwa mit einer kleinen Schriftart und der einhergehenden, häufig eher zu weitgehenden Fülle an Informationen versehen. Vielmehr hält das Lehrbuch sich mit ausschweifenden Erklärungen sehr zurück und arbeitet übersichtlich die wichtigsten Gebiete im Zusammenhang mit dem Handelsrecht ab. Die großzügigen Abstände und Gliederungen sind nicht nur ein optischer Vorteil, sondern machen es damit auch inhaltlich konkurrenzfähig zu umfassenderen Skripten.

Absolut lobenswert anzuführen sind insbesondere zwei Aspekte an diesem Lehrbuch. Zum einen wird fast durchgängig herausgestellt, wann immer das Gesetz selbst zitiert wird. Wenngleich dies auf den ersten Blick wie eine Selbstverständlichkeit wirken mag, so finden sich doch in vielen Lehrbüchern und bevorzugt gerne auch in Skripten, Abdrucke des Gesetzestextes, die dem Leser zumindest auf den ersten Blick den Eindruck suggerieren, dass es sich hier um Definitionen oder Erläuterungen handelt, welche man erlernen müsste. Der Brox/Henssler fördert dementgegen mit seiner Differenzierung zwischen Gesetz und Ausführung, die – sowieso sehr ratsame – Arbeit mit dem Gesetz. Dies ist auch explizit im Handelsrecht eine dankbare Methode, da dieses sich aufgrund einer schnell erschließbaren Systematik und vieler Legaldefinitionen ausgesprochen gut eignet, um bis auf einige Besonderheiten wenig auswendig lernen zu müssen.

Zum anderen, gelingt dem Brox/Henssler auch der Spagat zwischen abstrakt-theoretischem Wissen und schematisch-klausurorientierter Arbeit. Während Ersteres bei Skripten häufig unzureichend berücksichtigt wird, sind Lehrbücher dafür oft ausschließlich auf diesen Teil beschränkt. Dieses Lehrbuch schafft es dagegen durch sehr anschauliche Übersichten und darauf abgestimmte Erläuterungen, beidem gerecht zu werden.

Schließlich sind als netter Zusatz die gewählten Beispiele im Lehrbuch zu nennen. Diese wurden der Übersicht zu Liebe jeweils mit terminologisch geprägten Namen versehen. So wird der Leser zum Beispiel im Wertpapierrecht auf „R. Remi“ und „B. Bezog“ treffen, die ihm bei der Lösung der Fälle, in diesem sprachlich schnell unübersichtlich werdenden Gebiet, sehr hilfreich sind.

Insgesamt ein wirklich gelungenes Lehrbuch, an dem man kaum etwas auszusetzen haben kann. Lediglich das Bilanzierungsrecht hätte vielleicht stärker als zusätzliches, nicht examensrelevantes Wissen deklariert werden können.


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