Dauner-Lieb / Langen (Hrsg.), BGB Schuldrecht, Kommentar zu §§ 241 - 610 BGB, 3. Auflage, Nomos 2016
Von RA Daniel Jansen, Köln
In dritter Auflage wird der Schuldrecht-Kommentar in zwei Bänden über insgesamt knapp 6.000 Seiten vorgelegt, der sein Licht gleich zu Beginn erheblich unter den Scheffel stellt, indem Band 2/2 außen auf dem Einband lediglich auf die §§ 241 – 610 verweist, tatsächlich aber die Bandbreite von §§ 611 – 853 abdeckt.
Dieses massige Werk weiß auch inhaltlich vollends zu überzeugen. Besonders attraktiv und insofern weit über eine einfache Kommentierung hinausgehend, sind die diversen „Anhänge“, die den verschiedenen Vorschriften-Komplexen folgen. Über die inhaltliche Qualität und deren praktische Nutzbarkeit kann es keinen Zweifel geben. Die Kommentierung der einzelnen Vorschriften weicht zwar nicht sonderlich ab von sonst bekannten Formaten. Allerdings sind die benannten Anhänge insofern eine Besonderheit, als sie Spezialgebiete aufgreifen und umfassend erörtern. So gibt es beispielsweise zu dem Vorschriftenkomplex §§ 433-480 BGB insgesamt acht Anhänge, in denen u.a. der Unternehmenskauf, der Autokauf, die Mängelhaftung beim Immobilienkauf etc. abgehandelt werden. Dies ersetzt in der Tat komplette kleinere Lehrbücher ganz zu schweigen von den ständig auf den Markt geworfenen Ratgebern für jede rechtliche Lebenslage.
Es wurden zudem prominente Kommentatoren eingebunden, so u.a. der Richter am BGH a.D. Leupertz, der seinerzeit im Bausenat tätig war und hier im Rahmen des dritten Anhanges zu §§ 631-651 den VOB/B-Bauvertrag beeindruckend abhandelt.
Herausragend auch der Anhang I zu § 705 in dem sämtliche Facetten der GbR im Verfahrensrecht durchleuchtet und eingehend sowie eingängig besprochen werden.
In diesem Zusammenhang kann exemplarisch der besondere Wert des vorliegenden Kommentars hervorgehoben werden. Auch dem nicht spezialisierten Nutzer wird auf höchstem sprachlichen und fachlichen Niveau das erläutert, was erforderlich ist, um nicht nur einen Einstieg in eine Materie zu finden, sondern ein ausgezeichnetes Fundament zu erhalten, um einen Fall alltagstauglich lösen zu können.
Durch diese Herangehensweise wird sichergestellt, dass dem Praktiker stets ein präziser Zugriff zu den von ihm gesuchten Problemkreisen und deren Lösung ermöglicht wird.
Die Kommentierung glänzt im Übrigen durch ihre übersichtliche Strukturierung, klare Gliederungen sowie sinnvolle drucktechnische Text-Hervorhebungen und kann auf Grund ihres Umfangs weitestgehend auf Abkürzungen verzichten, wodurch das Lesen naturgemäß erheblich erleichtert wird.
Das Werk wird sehr klug ergänzt durch eine äußerst nützliche Kurzkommentierung von Gesetzen, die bei der Bearbeitung von Fällen des „BGB-Schuldrechts“ betroffen sein können (z.B. Produkthaftungsgesetz, Unterlassungsklagengesetz etc.) Dadurch werden exzellent unmittelbar Zusammenhänge hergestellt.
Der außerordentlich gelungene Kommentar braucht den Vergleich zu sonstigen Kommentaren nicht nur nicht zu scheuen, sondern enthält diesen gegenüber einen echten Mehrwert. Er stellt sowohl für den Studenten als auch und insbesondere für den Praktiker wertvolle Nachschlageliteratur dar.