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Rezension: Familienrecht

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Schwab, Familienrecht, 23. Auflage, C.H. Beck 2015

Von Ass. iur. Mandy Hrube, Hannover



Das Lehrbuch „Familienrecht“ von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab aus der Reihe „Grundrisse des Rechts“ gehört schon seit Jahren vielerorts zur empfohlenen universitären Pflichtlektüre für das Familienrecht. Der Erfolg des Lehrbuches auf diesem Gebiet mag mitunter daran liegen, dass auch die nunmehr bereits 23. Auflage noch vom Autor der Erstauflage bearbeitet wurde, was bei den oft wechselnden Bearbeitern anderer Lehrbücher keine Selbstverständlichkeit ist. Die Neuauflage ist auf dem Stand Juni 2015 und berücksichtigt auf 501 Seiten neuere Gesetze wie zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 19.4.2013 und zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4.7.2013.

Schwabknüpft mit diesem Werk in gewohnter Weise an den Erfolg der vorherigen Auflagen an und liefert ein Lehrbuch, das dem Studenten das Familienrecht in klarer und verständlicher Darstellung näherbringt. Inhaltlich wurde eine Untergliederung der Materie in 5 übersichtliche Teile vorgenommen. Behandelt werden das Eherecht (Teil I), das Kindschaftsrecht (Teil II), die Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung (Teil III), Rechtsprobleme des nichtehelichen Zusammenlebens (Teil IV) und die eingetragene Lebenspartnerschaft (Teil V). Innerhalb der einzelnen Teile finden weitere Untergliederungen statt. Der Schwerpunkt des Lehrbuches liegt jedoch eindeutig auf den ersten beiden Teilen: dem Eherecht und dem Kindschaftsrecht. Diese nehmen zusammen mit rund 411 Seiten bereits über Dreiviertel des Buches ein (Teil I umfasst rund 223 Seiten, Teil II um die 188 Seiten).

Neben der reinen Wissensvermittlung werden vielfach kurze Fallbeispiele geliefert, die dem Leser die aus einer Konstellation resultierenden Folgen anschaulich vermitteln. So geht Schwab beispielweise bei den persönlichen Ehevoraussetzungen auf den Geschäftsunfähigen ein (Rn. 69 ff.), um dem Leser in einem anschließenden Fallbeispiel plastisch vor Augen zu führen, welche Auswirkungen sich ergeben, wenn eine Ehe mit einer geschäftsunfähigen Personen eingegangen wurde (Rn. 70: die Eheschließung ist dennoch wirksam, sie kann allerdings auf Antrag der anderen Person, des gesetzlichen Vertreters des Geschäftsunfähigen oder auf Antrag der Verwaltungsbehörde aufgehoben werden). Weitere Übersichten und Prüfungsschemata runden das Gesamtbild ab. Optisch ist das Lehrbuch durch unterschiedliche Schriftgrößen (zwischen Beispielen und Fließtext), Hervorhebungen einzelner Wörter und vielen Absätzen übersichtlich gehalten. Schwab verzichtet jedoch auch in dieser Auflage gänzlich auf Fußnoten. Weitere Hinweise zu Rechtsprechung und Literatur, die dem Leser eine Ergänzung und Vertiefung der Materie ermöglichen, sind somit erneut in den Text eingearbeitet und erschweren damit etwas den Lesefluss.

Alles in allem ist der Schwab jedoch ein zuverlässiges und kompetentes Lehrbuch und zu einem Preis von EUR 23,90 nur zu empfehlen. Referendaren und Praktikern bietet das Werk einen Überblick über das Familienrecht. Da es allerdings die notwendige prozessuale Verknüpfung der Materie nicht leisten kann, dürften insofern andere Werke den Anforderungen an die Praxis gerechter werden. Besser geeignet – und darauf zielt dieses Lehrbuch als Zielgruppe auch ab – ist es daher für Studenten, die einen Einstieg in das Familienrecht suchen. Um schlussendlich auch für familienrechtliche Klausuren gewappnet zu sein, sollte ergänzend noch ein Fallbuch hinzugezogen werden, damit auch die konkrete Anwendung am Fall keine Schwierigkeiten bereitet.



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