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Rezension: Wettbewerbsrecht

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Lettl, Wettbewerbsrecht, 3. Auflage, C.H. Beck 2016

Von Carina Wollenweber, Wirtschaftsjuristin, LL.M., Siegen



Das vorliegende Werk „Wettbewerbsrecht“ von Tobias Lettl erscheint in der 3. Auflage und umfasst 419 Seiten (inkl. 19 Seiten Sachverzeichnis). Wie gewohnt von der Reihe „Grundrisse des Rechts“ liegt ein Lehrbuch in einem handlichen Format vor, welches stets unproblematisch mitgenommen werden kann. Inhaltlich war eine Neuauflage aufgrund der UWG-Richtlinie 2015 geboten.

Insgesamt existieren 12 Kapitel (§). Der Aufbau des Werkes orientiert sich am Gesetz. Dies ist sinnvoll und logisch und hilft dem Leser, sich schnell zu orientieren und fündig zu werden. Das 1. Kapitel (§) befasst sich u.a. mit §§ 1, 2 UWG, dem Verhältnis des Lauterkeitsrechts zu anderen Rechtsgebieten sowie Zweck und Anwendungsbereich des UWG. § 3 UWG wird Kapitel (§) 2 gewidmet, also dem Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen. Im 3. Kapitel (§) wird jeweils gesondert auf die Nummern zum Anhang des UWG eingegangen. In diesem sind die stets unzulässigen geschäftlichen Handlungen normiert. Während sich das 4. Kapitel (§) mit dem Rechtsbruch aus § 3a UWG befasst, geht Kapitel 5 (§) auf den Mitbewerberschutz aus § 4 UWG ein. In Kapitel (§) 6 werden die aggressiven geschäftlichen Handlungen des § 4a UWG behandelt. Im 7. Kapitel (§) widmet sich der Autor sowohl den irreführenden geschäftlichen Handlungen aus § 5 UWG als auch der Irreführung durch Unterlassen (§ 5a UWG). Kapitel (§) 8 beschäftigt sich mit der vergleichenden Werbung aus § 6 UWG und Kapitel (§) 9 mit unzumutbaren Belästigungen (§ 7 UWG). Kapitel (§) 10 schließlich widmet sich den Rechtsfolgen aus §§ 8 bis 11 UWG. Darin enthalten sind der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§ 8 UWG), der Schadensersatz (§ 9 UWG), die Gewinnabschöpfung (§ 10) sowie der außerhalb des UWG liegende Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung, welcher aus § 242 BGB abgeleitet wird. Zudem beschäftigt sich der Autor mit Einwendungen und Einreden. Darunter fällt z.B. die Verjährung aus § 11 UWG und die Verwirkung aus § 242 BGB. Die §§ 12 bis 15 UWG als Verfahrensvorschriften werden im 11. Kapitel (§) vorgestellt. Zuerst geht es um das außergerichtliche Vorgehen des § 12 I UWG. Dies sind die Abmahnung und die Unterwerfung. Auch z.B. der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (§ 12 II UWG) gehört in dieses Kapitel. Das 12. und somit letzte Kapitel (§) geht auf die Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 16 bis 20 UWG ein. U.a. werden die strafbare Werbung (§ 16 UWG) und der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (§ 17 UWG) thematisiert.

Die Kapitel (§) beginnen häufig mit einem Einblick in das Unionsrecht. Besonders gelungen ist, dass auch immer wieder Zweck und Auslegung der betroffenen Normen dargestellt werden. Dadurch erhält der Leser einen umfassenden Einblick und lernt nicht nur für die Klausur. Er erweitert stets sein Wissen und das Verständnis für dieses Rechtsgebiet.

Im Anhang befindet sich eine Musterklausur mit Lösung. Um den Lerneffekt für Studierende noch zu verstärken, ist die Lösung vollständig und wie in einer richtigen Klausur (z.B. mit Obersätzen) ausformuliert (z.B. S. 397, b)). Doch auch darüber hinaus sind weitere, jedoch deutlich kürzere Fälle mit Lösung vorhanden (z.B. S. 128 – 130). Zusätzlich existieren Fragestellungen, welche ebenfalls mit „Fall“ bezeichnet sind und im laufenden Text beantwortet werden (z.B. S. 25, Rn. 50; S. 27, Rn. 53; S. 29, Rn. 61). Gelungen und sehr leserfreundlich ist, dass sowohl der Fall zu den Randnummern der Lösung verweist als auch in der Lösung auf den entsprechenden Fall Bezug genommen wird. Aufgrund der Randnummern kann auch sehr präzise verwiesen werden. Dem Leser wird es demnach selbst überlassen, ob er eigenständig versucht, die Fälle bzw. Fragen zu lösen oder ob er sich die Antworten sofort anschaut.

Besonders gelungen sind die vielen Übersichten, welche in der Lage sind, die relevantesten Informationen auf einen Blick zu liefern. Eine Vielzahl an Beispielen konkretisiert das Gesagte. Diese helfen dem Leser, sich besser zu erinnern. Auch durch 4 Bilder (S. 141 f.) wird er in seinem Verständnis unterstützt. Schemata über die Prüfungsreihenfolge helfen bei der Klausurvorbereitung (z.B. S. 86, Rn. 27). Die Anordnung der Zwischenüberschriften nach Tatbestandsmerkmalen ist übersichtlich und strukturiert den Text in einer sinnvollen Art und Weise.

Aufgrund des umfangreichen Sachverzeichnisses findet sich der Leser schnell zurecht. Durch den Fettdruck werden besonders wichtige Informationen sofort erkannt. Leider ist kein vollständiges Literaturverzeichnis vorhanden, sondern nur ein „Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur“. Bei weitergehendem Interesse kann der Leser die weiterführende Literatur oder Urteile bemühen, welche jedoch in den Fußnoten aufgeführt sind. Gelegentlich werden auch mehrere Fundorte für ein Urteil angegeben (z.B. S. 117, Fn. 13; S. 397, Fn. 7). Dadurch wird die Chance erhöht, dass der Leser das Urteil finden kann. Nach der Nennung des Gerichts und der Fundstelle folgt für gewöhnlich auch der Name des Urteils, sodass sich der Leser das Urteil durch das Schlagwort oder die Schlagwörter besser merken kann. Sprachlich wird der Leser dem Autor gut folgen können. Die Sprache ist verständlich, klar und insgesamt angemessen.

Fazit: Insgesamt kann das vorliegende Werk uneingeschränkt z.B. für die Klausurvorbereitung von Studenten empfohlen werden. Insbesondere die Schemata sowie die vielen Beispiele stechen hervor und helfen beim Lernen und schnellen Begreifen. Auch die Tatsache, dass immer wieder sowohl auf den Zweck der Norm als auch auf Struktur und Auslegung eingegangen wird, zeigt, dass nicht lediglich die für eine Klausur nötigen Informationen übermittelt werden, sondern dem Leser der Sinn und der Aufbau dieses Rechtsgebiet in Gänze näher gebracht werden sollen. Demnach kann das Werk auch für die Praxis Verwendung finden und eignet sich insbesondere für den schnellen und unkomplizierten Einstieg in diese Materie.

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