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Rezension: Strafrecht BT1

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Rengier, Strafrecht Besonderer Teil I, Vermögensdelikte, 18. Auflage, C.H. Beck 2016

Von Katharina Schwarz, Studentin, Göttingen



Als Standardwerk bei allen Studenten bekannt ist die Buchreihe „Grundrisse des Rechts“ des Beck-Verlages. Das hier behandelte Buch erschien 1997 in der Erstauflage. Rudolf Rengier behandelt im Rahmen dieser Buchreihe das Gebiet des Strafrechts in seinen drei Büchern des Allgemeinen Teils, des Besonderen Teils I und II. Seine Bücher eignen sich sowohl für Studenten in den Anfangssemestern als vorlesungsbegleitende Lektüre, als auch für Referendare zur gezielten Wiederholung des Stoffes.

Der Aufbau des Buches ist sehr übersichtlich: Die grobe Unterteilung erfolgt in Kapiteln (bspw. 1. Kapitel Diebstahl, 2. Kapitel Raub), die einzelnen Straftatbestände werden dann in eigenen Paragrafen behandelt (bspw. § 4 Diebstahl mit Waffen, § 5 Unterschlagung). Jedem Kapitel stehen kurze Sachverhalte voran, deren Lösung dann knapp und problemorientiert an der jeweils relevanten Stelle im Textverlauf erfolgt (dabei kann es vorkommen, dass man den Sachverhalt längst vergessen hat und zurückblättern muss). Nach einer kurzen Einleitung zum Tatbestand, die sich mit dessen Bedeutung und dem geschützten Rechtsgut beschäftigt, folgt ein Aufbauschema mit allen Tatbestandsvoraussetzungen. Diese Voraussetzungen werden im Einzelnen nach einander aufgegriffen und besprochen. Zur besseren Veranschaulichung gibt es neben den Falllösungen weitere Beispiele, die ebenfalls kleiner gedruckt im Fließtext eingeschoben sind. Nicht zu vergessen sind die zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsverweise, die mit der neuen Auflage auf den neuesten Stand gebracht wurden (Literatur und Rechtsprechung bis Januar 2016 wurden berücksichtigt) und eine weitere Vertiefung ermöglichen.

Trotz einer Seitenanzahl von 488, ist das Buch im Taschenbuchformat sehr handlich und im Vergleich zu anderen Lehrbüchern viel kompakter. Das hat zur Folge, dass die Seiten recht eng im Blocksatz bedruckt sind und kein Platz für bspw. Kästen mit Definitionen bleibt, die das Gesamtbild auflockern und den Lernprozess visuell unterstützen können – Geschmackssache. Übersicht in die zum Teil langen Textabschnitte bringen einzelne fettgedruckte Wörter, die auf den Inhalt des Abschnittes schließen lassen und Überschriften ersetzen.

Bei den Streitständen werden die verschiedenen Ansichten und Theorien mit Pro- und Contra-Argumenten dargestellt, wobei Rengier stets die Meinung, die er verfolgt, als die Vorzugswürdige an das Ende der Argumentation stellt. Gerade aber für Studenten in den Anfangssemestern kann ein klausurtaktischer Hinweis sehr hilfreich sein, dass es unter Umständen (insbesondere Zeitdruck) sinnvoller ist, eine andere Meinung zu vertreten (bspw. bei der Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung kann die Verfolgung der Lehre der Rechtsprechung die ausführliche Prüfung weiterer Tatbestände wie §§248b, 240, 223 StGB abschneiden).

Insgesamt ist das Lehrbuch eher ausführlich, da es die Themen umfassend und mit viel Hintergrund darstellt. Stellt sich bei der Fall-Lösung ein Problem, lässt sich der passende Absatz schnell finden, der nicht nur die Antwort sondern auch die Begründung und weitere Beispielen liefert.

Alles in Einem ein ausgezeichnetes Lehrbuch, das keine Fragen offen lässt.

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