Volckart / Grünebaum, „Maßregelvollzug“, 8. Auflage, Carl Heymanns 2015
Von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht Anika Rühl, Homburg
Im Carl-Heymanns-Verlage ist 2015 die mittlerweile 8. Auflage des von Dr. Bernd Volckart begründeten „Maßregelvollzug“ erschienen. Die Erstauflage erschien bereits im Jahr 1984, die neuerliche Fortführung und Aktualisierung wurde wie bereits die beiden Vorauflagen durch Dr. Rolf Grünebaum, LOstA a.D., übernommen.
Neben dem Vorwort zur aktuellen Aufgabe beinhaltet das Buch auch das Vorwort zur sechsten Auflage, das erstmals durch den neuen Bearbeiter, Dr. Rolf Grünebaum, verfasst wurde. Bereits darin macht der Autor deutlich, welche Besonderheiten dem Maßregelvollzug zugrunde liegen und welche Bedeutung dem Umstand beizumessen ist, dass dem Freiheitsentzug bei psychisch kranken Tätern gerade nicht der Gedanke des Strafens zugrunde liegt, sondern sich um die Anordnung eines Freiheitsentzuges handelt, die mit der Abwendung einer Gefahr für die Allgemeinheit legitimiert wird.
Zutreffend weist der Autor im Rahmen des Vorwortes zur 6. Auflage auch darauf hin, dass das Thema Maßregelvollzug durch verschiedene einzelne „spektakuläre“ und medienträchtige Fälle viel stärker in das gesellschaftliche Bewusstsein gerückt wurden als dies vor einigen Jahre noch der Fall war. Das Ziel des Buches soll hier auch nach Grünebaum sein, Grundidee des Gründers Volckart, nämlich das „Bild des Maßregelvollzugspatienten als Grundrechtsträger, der sich essentiell vom Strafgefangenen dadurch unterscheidet, dass der Freiheitsentzug bei den Maßregeln nach §§ 63, 64 StGB nicht an eine Schuld anknüpft, der insoweit aufgrund seiner krankheitsbedingten Gefährlichkeit mit seinem Freiheitsentzug ein Sonderopfer zugunsten der Allgemeinheit bringt“ aufrechtzuerhalten, sowohl die materiell rechtlichen Voraussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. einer Entziehungsanstalt, als aber auch der konkrete Ablauf der Vollstreckung möglichst detailliert darzustellen.
Ein Blick ins Inhaltsverzeichnis offenbart dann, dass unter V „Anhang“ die in sämtlichen Bundesländern geltenden Unterbringungsgesetze noch einmal abgedruckt sind. Vom Gesetz für psychisch Kranke (Berlin) über das saarländische Maßregelvollzugsgesetz bis zum sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten sind alle Gesetzestexte vorhanden, was den praktischen Aspekt des Buches hier durchaus erhöht.
Beginnend beschäftigt sich der Autor im Rahmen einer Einleitung noch einmal recht ausführlich mit dem zweispurigen System von Strafen und Maßregeln und legt besonderes Augenmerk auf den „Gedanken der Sozialverteidigung“, der durch den Maßregelvollzug in das deutsche Strafrecht Eingang gefunden hat. Dem eigentlichen Thema nähert sich Grünebaum dann im ersten Teil mit der Darstellung der materiell rechtlichen Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt, sprich mit den Vorschriften der §§ 63, 64 StGB. „Anderes“ ist die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung sowie nach dem Therapieunterbringungsgesetz bzw. dem PsychKG. Etwas ausführlicher behandelt werden lediglich die §§ 63 und 64 StGB, wobei zunächst die Voraussetzungen dargelegt werden und im Anschluss sich der II. Teil des Buches dem Vollstreckungsrecht widmet.
Der II. Teil besteht aus insgesamt sechs Kapitel und befasst sich inhaltlich mit Vollstreckungsfragen, die sich insbesondere bei der Unterbringung in einer Anstalt nach den §§ 63, 64 StGB neben einer Freiheitsstrafe befassen, mit der Frage, inwieweit eine Anrechnung der Untersuchungshaft erfolgt oder auch inwieweit die Möglichkeit besteht, eine Vollstreckungsumkehr bei Maßregel einerseits und Freiheitsstrafe andererseits zu erreichen. Die Ausführungen hierzu sind grundsätzlich untermauert durch aktuelle Rechtsprechung, sowie Literaturfundstellen, so dass auch weitergehende Lektüre ohne weiteres möglich wird.
Der sich anschließende III. Teil mit dem Oberbegriff „Maßregelvollzug“ beginnt zunächst mit einigen statistischen Ausführungen zur Zahl der untergebrachten Patienten bzw. zu deren Steigerungsrate binnen der letzten Jahre. Gegenstand dieses III. Teils des Werkes ist außerdem das Vollzugsverwaltungsverfahren, sowie die Anordnung der einstweiligen maßregelähnlichen Unterbringung, sprich der Unterbringung nach § 126 StPO, der Sicherungsunterbringung nach den §§ 453 c, 463 StPO bzw. die Unterbringung nach § 81 StPO und deren Besonderheiten.
Interessant sind insbesondere die Ausführungen zum Ordnungsrecht, die sich ebenfalls im III. Teil, im ersten Kapitel, befinden. Hier wird ganz praktisch der Ablauf einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus erörtert, d.h. es wird dargelegt, wie sich die Außenkontakte gestalten können, welche Gelder die Untergebrachten erhalten, wie es sich mit dem Besitz von Sachen oder Einkäufen verhält oder welche Besonderheiten es beispielsweise hinsichtlich der Kleidung gibt. Gerade in diesem Teil des Buches wird deutlich, dass der Autor tatsächlich wie im Vorwort angekündigt nicht nur Augenmerk auf den rein materiell-rechtlichen Teil legt, sondern es ihm gerade wichtig ist, den Umgang mit Menschen, die dieses – wie er es nennt – „Sonderopfer“ bringen, gestaltet wird und gestaltet werden muss. So führt er beispielsweise aus, dass darauf geachtet werden soll, dass der bürgerliche Status des Patienten erhalten bleibt, was sich beispielsweise darin äußert, dass darauf geachtet werden sollte, dass der Patient respektvoll angesprochen wird, oder dass angeklopft wird, bevor man das Zimmer des Untergebrachten betritt. Ebenfalls Gegenstand des III. Teils sind Vollzugslockerungen und Urlaub, begleiteter und unbegleiteter Ausgang aus der Anstalt und die zu stellende Gefahrenprognose. Insbesondere in Bezug auf Letzteres sind die Ausführungen zur eventuellen Strafbarkeit des Therapeuten bei fehlgeschlagenen Lockerungen sehr aufschlussreich, ebenso wie die Frage zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche in diesen Fällen.
Soweit sich das Buch bis zu diesem Zeitpunkt schwerpunktmäßig mit der Unterbringung nach § 63 StGB auseinandersetzt, widmet es sich im 3. Teil ab Kapitel 5 der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gem. § 64 StGB. Auch hier werden zunächst die materiell rechtlichen Voraussetzungen erläutert, entsprechend auch im Vergleich zu der Maßregel nach § 63 und die Darstellung des unterschiedlichen Vollzugsziels, nämlich der Besserung und nicht der Sicherung. Auch hier werden unterschiedliche Möglichkeiten der Unterbringung erläutert, insbesondere aber auch die Frage nach einer möglichen Zwangsbehandlung sowie des praktischen Ablaufs einer solchen Therapie. Fragen wie nach der Sinnhaftigkeit einer Kontaktsperre und Ähnliches werden recht ausführlich und nachvollziehbar behandelt. Darauffolgend wird die Organisation der Vollzugsbehörden dargestellt. Recht relevant für die Praxis ist das 7. Kapitel, das sich mit den Kosten des Maßregelvollzugs beschäftigt. Das letzte Kapitel des III. Teils informiert den Leser über Rechtsbehelfe und Rechtsmittel.
Im Ergebnis kann man festhalten, dass die sehr ausführlichen Ausführungen zur Thematik, die der Autor vornimmt, in Verbindung mit den enthaltenen Gesetzestexten das Buch „Maßregelvollzug“ zu einem für die Praxis durchaus tauglichen und auch aufgrund seiner umfassenden Auseinandersetzung mit der Materie vielseitig einsetzbarem Instrument machen. Kritikpunkte konnte ich an diesem Werk keine feststellen.