Reich / Preißler, Bundesbesoldungsgesetz, 1. Auflage, C.H. Beck 2014
Von RA, FA für Verwaltungsrecht Christian Reckling, Hamburg
Der in Neuerscheinung erschienene Kurzkommentar zum Bundesbesoldungsgesetz besticht durch seine Bandbreite im Hinblick auf die systematische Darstellung und Erfassung des Besoldungsrechts des Bundes. Zielgruppe des Werkes sind u. a. Beamte des Bundes, der Länder und Kommunen sowie Bedienstete der EU, Richter, spezialisierte Rechtsanwälte und Verbandsjuristen.
Die Autoren Dr. Andreas Reich sowie Rechtsanwältin Dr. Ulrike Preißler sind nicht nur erfahrene Praktiker auf dem Gebiet des Besoldungsrechts, sondern auch durch ihre einschlägigen beamtenrechtliche Publikationen bestens ausgewiesen.
Erörtert werden in dem Kommentar z. B. allgemeine Fragen des Besoldungsanspruchs, etwa der Besoldungskürzung und -anrechnung, Besoldungsbestandteile wie Grundgehalt, Familienzuschlag, Mehrarbeitsvergütung und Prämien sowie Sonderfragen, etwa zur Auslandsvergütung. Bereits berücksichtigt sind aber auch die aktuellen Änderungsgesetze.
Der besonders große Anwendungsbereich des Kommentars ergibt sich dabei nicht nur für die Auslegung des Bundesbesoldungsgesetzes. Er dient zusätzlich auch für Problemlösungen nach den Landesbesoldungsgesetzen.
Aus Sicht des Rezensenten besonders gelungen erscheint die Erörterung der durch das Professorenbesoldungsreformgesetz vom 16. Februar 2002 eingefügten §§ 32 ff. BBesG. Diese werden von der Justiziarin, Dr. Ulrike Preißler, nicht nur fachkundig, sondern auch praxisnah erläutert.
Für den Praktiker erweist sich die Publikation auch als ein Fundus an Rechtsprechung, da die Autoren sowohl die verfassungsgerichtlichen Vorgaben als auch die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung genug Aufmerksamkeit schenken.
Der Kommentar bietet somit alles, was gute Kurzkommentare bieten müssen, und es ist angesichts der bisherigen Kommentare auf dem Gebiet längst überfällig.
Insgesamt erweist sich das Werk als äußerst profundes Nachschlagewerk, welches das umfangreiche Besoldungsrecht mit den zentralen Problemen und rechtlichen Grundlagen sehr gut lesbar aufbereitet hat. Die Neuerscheinung ist daher allen mit dem Besoldungsrecht befassten Berufsgruppen uneingeschränkt zu empfehlen.