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Rezension: Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge

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Burhoff / Kotz, Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 1. Auflage, ZAP 2016

Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt



Dieses Werk erscheint neu im ZAP-Verlag und wird herausgegeben von den Rechtsanwälten Burhoff/Kotz. Thematisch befasst es sich mit dem, was der Verteidiger nach dem Strafverfahren zu tun hat. Es befasst sich also mit dem, was „nach dem Urteil kommt“. Auch hier ist der Verteidiger gefragt und gefordert. Die Herausgeber sprechen im Vorwort vollkommen zu Recht davon, dass der Rechtsanwalt nicht bloß Vertreter des Mandanten ist, sondern auch dessen Beistand. Und als Beistand ist es seine Aufgabe, den Mandanten vor weiteren negativen Auswirkungen aufgrund des Urteils zu bewahren bzw. ihn zumindest entsprechend aufzuklären und zu beraten. Man möchte sagen, dass es endlich Autoren gibt, die die große Lücke in der strafrechtlichen Literatur erkannt haben und gegen diese etwas tun wollen. Zwar gibt es hierzu sicherlich Literatur, aber nicht zusammengefasst in einem Buch.

Zwei Dinge prägen das Handbuch aus meiner Sicht. Diese kennt man schon aus den anderen Werken der Reihe (z.B. Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung etc.): Die alphabetische Darstellung nach Stichworten sowie die umfangreichen Muster.

Die Darstellung in Stichworten ist freilich wieder Geschmackssache. Einerseits weiß man, wo man die Problemkomplexe nachschlagen kann, andererseits muss man aber auch festhalten, dass hier unter Umständen ein mitunter nervenaufreibendes Hin- und Herblättern durch Querverweise erforderlich wird, wenn in den jeweiligen Stichworten wieder auf andere verwiesen wird. Dies gilt vordergründig für den Themenkomplex Fahrerlaubnis, der sich in eine Vielzahl von Unterpunkten aufteilt. Kritikern ist darin zuzustimmen, dass hier doch eine einheitliche und zusammenfassende Darstellung sinnvoll gewesen wäre. Dann und wann wünscht man sich auch sonst zwangsläufig eine solche einheitliche Darstellung. Auch muss man sich klar darüber sein, dass das Handbuch nicht den typischen Gang des Verfahrens nach Urteil darstellt. Die Darstellung nach Stichworten kann aber auch durchaus konsequent sein, da die Nachsorge selbstverständlich fallabhängig ist und viele Themen nicht auf das konkrete Mandat passen werden. Mich stört diese Gliederung daher nicht wirklich. Eine schemenhafte Gliederung liegt ohnehin dadurch vor, dass der Inhalt des Werkes in zehn Teile von A-J unterteilt ist, beginnend mit Fragen rund um die Bewährung.

Ansonsten ist auch dieses Handbuch über jeden Zweifel erhaben. Es deckt sämtliche wichtigen Themenkomplexe ab, und zwar so, dass man als Verteidiger auf die Tipps bequem in der Praxis zurückgreifen und den Mandant umfassend beraten kann. Wendet man das Handbuch richtig an, kann man problemlos über den Tellerrand des Strafrechts hinausblicken und auch dem Strafrecht ferne Themen bearbeiten. Schwerpunktmäßig geht es aber natürlich um das Strafrecht und solche Themenkomplexe wie Bewährung oder Strafvollzug und all das, was hiermit zusammenhängt. Interessant fand ich aber z.B. auch die Ausführungen zum Umgang mit den Medien

Trotz der ansatzweisen Kritik am Aufbau des Handbuches finde ich es inhaltlich wirklich ausgesprochen gut und hilfreich. Das Werk wird sich schnell auf dem Markt etablieren und das nicht nur mangels Konkurrenz, sondern aufgrund inhaltlicher Qualität. Klare Kaufempfehlung!


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