Rengier, Strafrecht Allgemeiner Teil, 7. Auflage, C.H. Beck 2015
Von stud. iur. Maren Wöbbeking, Göttingen
Sieben Auflagen in nur sechs Jahren – ein Fakt der für sich spricht und wohl deutlich macht, wie sehr Rudolf Rengiers Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des Strafrechts mittlerweile zu den Klassikern unter den Strafrechtslehrbüchern gehört. Das Werk aus der Reihe Grundrisse des Rechtswendet sich dabei, wie seine Vorgänger, sowohl an Anfänger als auch Fortgeschrittene und Examenskandidaten.
Auf circa 570 Seiten erläutert Rengier alle wissenswerten Details zum Allgemeinen Teil des Strafrechts, begonnen bei strafrechtlichen und allgemeinen Grundlagen, wie zum Beispiel den Auslegungsmethoden, sowie einer Einführung in die strafrechtliche Fallbearbeitung. Besonders letztere ist dabei für Anfänger ausgesprochen hilfreich, um ein generelles Verständnis für den richtigen Aufbau und die Eigenheiten des Strafrechts, wie die Führung von Meinungsstreitigkeiten zu entwickeln. Darüber hinaus weist Rengier auch auf seine Homepage und darauf weiterführende Informationen zur Erstellung von Hausarbeiten hin. Hiermit bietet sich gerade für Anfänger auf 8 Seiten noch eine hilfreiche Dokumentation einer Hausarbeit am Beispiel eines Strafrechtsfalles.
Generell erhebt Rengier an sein Lehrbuch den Anspruch im Sinne des gesamten Examenspflichtstoffes vollständig zu sein und tatsächlich werden alle relevanten Themen von ihm ausgiebig besprochen. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt hierbei auf den Bereichen Versuch und Rücktritt sowie Notwehr, wobei insbesondere der Versuch sehr anschaulich und ausführlich erklärt wird. Auch die für Studenten häufig problematischen Gebiete der Täterschaft und Teilnahme werden auf rund 100 Seiten detailliert erläutert.
Generell wird in jedem Abschnitt nach einem einleitenden allgemeinen Teil das Schema des jeweiligen Prüfungspunktes vorgestellt. Dies macht es einfach, die darauffolgenden Erklärungen richtig einzuordnen und ihre Bedeutung für den Prüfungsaufbau nachzuvollziehen.
Über die fachlichen Erklärungen hinaus, präsentiert sich das Lehrbuch zudem sogleich in gewisser Hinsicht gewollt auch als Fallbuch. Zu Beginn jeden Kapitels werden in der Regel um die vier Sachverhalte von Kurzfällen vorgestellt, deren Auflösung der Student innerhalb des Kapitels an der entsprechenden, thematisch passenden Stelle findet. Die Fälle sind dabei ausgesprochen gut ausgesucht und erklärt und es finden sich neben vielen bekannten Klassikern auch aktuelle Rechtsprechungsfälle. Dennoch wirkt das System der vom Sachverhalt getrennten Lösung leicht unübersichtlich. Zwar wird beim Sachverhalt jeweils auf die Randnummer zur Lösung hingewiesen, ein solcher Verweis auf die Randnummer des Sachverhalts findet sich bei den jeweiligen Lösungen jedoch nicht. Zum Teil wird darüber hinaus in manchen Kapiteln wieder Bezug auf Sachverhalte genommen, die sich einige Kapitel weiter vorne finden, was ein häufiges Suchen und Zurückblättern erfordert. Wenngleich Rengier mit diesem System Fortgeschrittenen die Möglichkeit geben will, die Fälle schon vor dem Lesen des Kapitels zu lösen, um ihre Lösungen erst später zu überprüfen, wäre es dennoch im Hinblick auf die Übersichtlichkeit besser, Sachverhalt und Lösung jeweils zusammen an der thematisch passenden Stelle zu bringen.
An dieser Stelle muss ebenso auf das insgesamt durch verschiedene Schriftgrößen geprägte Erscheinungsbild des Lehrbuchs hingewiesen werden. Dieses hat den Vorteil für Studenten, Vertiefungen, Falllösungen und Beispiele vom generellen Inhalt abzugrenzen. Es ist zwar eine beliebte Technik der Hervorhebung, wirkt aber in gewisser Hinsicht dennoch unruhig und uneinheitlich. Klarere Überschriften oder Unterteilungen zum Beispiel durch Kästen und ähnlich deutliche optische Trennungen wären hier hilfreich.
Nichtsdestotrotz sollte dies nicht davon ablenken, dass Rengier es in gewohnt guter Weise schafft den gesamten Pflichtstoff des allgemeinen Strafrechts auf den Punkt genau zu erklären und dabei sowohl Anfängern als auch Fortgeschrittenen sprachlich und inhaltlich gerecht wird. Als Zusatzinformation sollte zudem die exakte inhaltliche Abstimmung des Lehrbuchs zum Allgemeinen Teil zu Rengiers Lehrbüchern zum Besonderen Teil des Strafrechts erwähnt werden.
Insgesamt bietet dieses Lehrbuch neben dem herkömmlichen reinen Inhalt mit der Einführung in die Falltechnik und den vielen kurzen, sorgsam gewählten Fällen und Beispielen ein ausgesprochen gutes, in sich abgeschlossenes Lernkonzept.
Als Highlight ist schließlich noch die jeweils an die Kapitel angeschlossene, sorgsam ausgewählte Vertiefungslektüre zu nennen. Hierbei weist Rengier in der Regel auf Beiträge aus Fachzeitschriften wie der NJW oder JuS hin. Diese Beiträge bereichern seine bereits erklärten Inhalte durch zusätzliche Hintergrundinformationen und Darstellungen, wobei insbesondere die einschlägigen Beiträge aus der JuS Studenten sehr ans Herz gelegt werden können.
Gerade diese zusätzlichen Bestandteile sind es, die Rengiers Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des Strafrechts von anderen Lehrbüchern unterscheiden und zum absolut empfehlenswerten Klassiker unter den Lehrbüchern machen.