Dethloff, Familienrecht, 31. Auflage, C.H. Beck 2016
Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Wenn ein Werk bereits in der 31. Auflage erscheint, darf es sich mit Fug und Recht den Titel „bewährtes Studienbuch“ geben. Sowohl um Studium als auch später in der Praxis ist das Familienrecht eine besondere Materie und um sich zum einen richtig mit dem Rechtsgebiet auseinander setzen zu können, es aber andererseits auch schätzen lernen zu können, benötigt man von Anfang an ein Lehrbuch, das – wie hier – mit dezenter Führung und klaren Worten die vermeintlich hohen Hürden des Familienrechts deutlich kleiner aussehen lässt. Beinahe 600 Seiten stark ist das Lehrbuch inzwischen und bietet neben einem Rundgang durch die zentralen Bereiche des Familienrechts auch einen Überblick über das Verfahrensrecht, aber ebenso Einblicke in die Rechtslage in Europa.
Neben den materiell-rechtlichen bzw. prozessualen Ausführungen zeichnet sich das Lehrbuch gerade für den studentischen Leser dadurch aus, dass die Rechtsprechung nicht nur zitiert, sondern auch lerngerecht verarbeitet wird. Dies betrifft dann nicht nur den reinen Fließtext, sondern auch die Wiederholungs- und Vertiefungsfragen, die Beispiele oder auch die Fälle samt späterer Lösungsskizze, welche die Kapitel bereichern. Auf diese Weise wird von Beginn an klar, dass das Familienrecht ohne Rezeption der Rechtsprechung weder verstanden, noch beherrscht werden kann. Dies betrifft gerade in diesem Gebiet auch den Einfluss von EGMR und europäischem Gemeinschaftsrecht sowie diversen völkerrechtlichen bzw. zwischenstaatlichen Übereinkommen, die ebenfalls in ausreichender und prägnanter Form Eingang in die Darstellung finden.
Nach einer kompakten Einleitung wird das Familienrecht in drei Überkapitel untergliedert, einmal „Ehe und Partnerschaft“, dann „Familie“ und schließlich „Schutzverhältnisse“. Auf diese Weise wird auch die klassische, eher aus dem prozessualen Blickwinkel vorgenommene Unterteilung in Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und andere Anspruchsvarianten vermieden, um dem Leser einen thematisch gelungenen Zugang zum Gesamtgebiet zu vermitteln. Neben den klassischen Abschnitten zu Ehewirkungen, Güterrecht oder Scheidung kann auf diese Weise auch ein interessanter Blick auf die so genannten faktischen Lebensgemeinschaften geworfen werden, die in Deutschland inzwischen in beachtlicher Anzahl vorhanden sind (vgl. dazu S. 254, Rn. 4). Diese Lebensgemeinschaften bieten hervorragende Einstiegsmöglichkeiten in eine allgemeine zivilrechtliche Klausur, sodass gerade die dort gemachten Ausführungen zur Lektüre zu empfehlen sind. Ebenfalls lesenswert ist das prägnante Unterkapitel „Staatliche Hilfe und Kontrolle gegenüber elterlicher Sorge“ (S. 443 ff.), denn gerade hier ist der europäische Vergleich sehr erhellend, wenn man die hiesige Gerichtspraxis betrachtet. Erfreulich ist schließlich, dass auch das Betreuungsrecht nicht ausgeklammert wurde und ein eigenes Kapitel zugewiesen bekommen hat. Dies ist zwar kaum examensrelevant, aber in einer alternden Gesellschaft kann es sich der zukünftige Familienrechtler nicht, in diesem Bereich „blank“ zu sein.
Insgesamt erwirbt man ein höchst angenehm zu lesendes, teilweise spannendes, jedenfalls grundlegend gutes Lehrbuch, mit dem man den Einstieg in das Rechtsgebiet problemlos bewältigen kann. Es handelt sich dabei trotz der zahlreichen Fälle und Lösungen aber nicht um ein „rundum sorglos“-Paket, sondern man muss sich zur konkreten Klausur- und Examensvorbereitung natürlich auch mit spezifischen Lernmitteln versorgen. Die zahlreichen Anregungen des Buches, sowohl was das nationale, aber auch das internationale Familienrecht betrifft, versetzen die Leser zudem in die Lage, sich gezielt und variantenreich weiter in die Materie zu vertiefen. Das Lehrbuch ist also zu Recht ein „Klassiker“ und wird noch viele weitere Jahrgänge von Juristen mit dem Familienrecht vertraut machen.