Halm / Kreuter / Schwab, AKB, 2. Auflage, Luchterhand 2015
Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt
Verkehrsrecht besteht nicht nur aus der Abwicklung von Unfallschäden und der Verteidigung von Straf- und Bußgeldsachen. Auch das Versicherungsrecht spielt eine wichtige Rolle. Bedeutung erlangt das Versicherungsrecht auch deshalb, weil die FAO für den Fachanwalt für Verkehrsrecht vorsieht, dass mit Antragstellung u.a. fünf Fälle aus mindestens drei Teilbereichen des Verkehrsrechts nachgewiesen werden müssen, wozu nun einmal auch das Verkehrsversicherungsrecht gehört.
Das Versicherungsrecht ist in seiner Handhabung eine durchaus spezielle rechtliche Materie, die aber sehr viel Spaß machen kann, wenn man erst das System verstanden hat. Der Verkehrsrechtler braucht jedenfalls ein gewisses Grundverständnis in diesem Bereich, vor allem natürlich muss er sich mit den aktuellen AKB auskennen.
Der vorliegende und vom Umfang her äußerst imposante AKB-Kommentar der namhaften Herausgeber erscheint nun zum zweiten Mal. Bereits die Vorauflage hatte mir gut gefallen. Das Nachfolgewerk ist vom Umfang noch mehr gewachsen. Es berücksichtigt die AKB 2015 mit den hiermit verbundenen Veränderungen, z.B. Änderungen in der Kaskoversicherung oder aber die erstmalige Vorlage der Fahrerschutzversicherung. Weitere Themenbereiche, die neu hinzukamen, sind z.B. die Kommentierung des PflVG sogar samt der Strafnormen, die von praktischer Bedeutung sind.
Ein Blick in das Bearbeiterverzeichnis beeindruckt. Abgesehen davon, dass für den Kommentar sehr namhafte Autoren gewonnen werden konnten, gefällt die gute Mischung aus Praktikern aus Anwaltschaft und Versicherungswirtschaft.
Hervorzuheben ist die angenehme Darstellungsweise. Von Kommentaren ist man sonst gewohnt, dass die Kommentierungen äußerst klein und eng geschrieben sind; nicht so bei diesem Kommentar. Die Schriftgröße ist völlig ausreichend. Zur guten Lesbarkeit tragen darüber hinaus viele Absätze und auch Überschriften bei. Die Zitate sind, was ich persönlich bevorzuge, in Fußnoten zu finden.
Vom Titel „AKB“ sollte man sich nicht täuschen lassen. Es wurde bereits ausgeführt, dass der Kommentar über die Darstellung der AKB hinausgeht. Er beginnt dann auch mit der Kommentierung der für das Verkehrsversicherungsrecht maßgeblichen Vorschriften im VVG. Besondere Bedeutung kommt in der Praxis regelmäßig dem Kürzungsrecht des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers zu. Die Diskussion hierzu wird in § 28 von Kreuter-Lange angenehm kurz und anschaulich dargestellt. Weitergehende und vertiefende Ausführungen und Kommentierungen hierzu finden sich dann in den einschlägigen Klauseln der AKB.
Nach dem VVG-Teil wird das PflVG besprochen. Gut und sinnvoll ist, dass die Strafvorschriften nicht von einem Versicherungsrechtler, sondern einem erfahrenen Verkehrsrechtler und Verteidiger wie Staub, den man bereits aus einer Vielzahl einschlägiger Veröffentlichungen kennt, kommentiert werden.
Die Kommentierung der AKB erfolgt entsprechend der vom GdV empfohlenen Muster-AKB. Diese werden der Reihe nach „abgearbeitet“ und dies wirklich sehr schön, hilfreich und vor allem praxisnah, abgerundet etwa durch praktische Hinweise. Hier auf sämtliche Einzelheiten einzugehen, würde aufgrund des Umfangs den Rahmen sprengen. Mir hat die Kommentierung jedenfalls – dies sei zusammengefasst gesagt – außerordentlich gut gefallen.
Es handelt sich um äußerst gelungenen Kommentar, der sich weiter auf dem Markt etablieren wird. Er eignet sich für Berufsanfänger und Experten gleichermaßen. Klare Kaufempfehlung!